Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwangen in Elternzeit muss ich trotzdem Kündigen?

Frage: Schwangen in Elternzeit muss ich trotzdem Kündigen?

DieSon

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Hallo Frau Bader, wir würden gerne ein zweites Kind, momentan bin ich in Elternzeit, diese endet am 3.1.24 da ich nach Ablauf der Elternzeit nicht zu meinem Arbeitgeber zurückkehren möchte muss ich, wenn ich es richtig verstanden habe, 3 Monate vorher Kündigen. Was würde passieren wenn ich bis dahin erneut schwanger wäre aber der Mutterschutz und die Geburt über die Elternzeit des ersten Kindes hinausgeht. Muss ich dann trotzdem Kündigen oder habe ich auf Grund einer neuen Schwangerschaft Kündigungsschutz? Was würde nach dem 3.1.24 passieren. Da mein Arbeitgeber im pflegerische Bereich liegt würde ich wahrscheinlich wieder in BV gehen war zumindest während Corona so. Wäre ich dann Arbeitlos oder müsste die Stelle antreten sofern das BV für meinen Bereich nicht mehr besteht? Würde mich sehr interessieren wie das rechtlich aussieht. Vielen Dank für Ihre Rückmeldung


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, mit dem Ende der EZ müssen Sie grds erst einmal, egal ob schwanger oder nicht, den Vertrag aufleben lassen. Ob Sie dann tatsächlich ein BV bekommen oder (zB ins Büro) umgesetzt werden, weiß keiner. Ich würde mich also nicht darauf verlassen, den AG nicht wieder zu sehen. Vorteil: Sie bekommen Lohn und MG. Sie können jetzt oder zum Ende der EZ kündigen. Dann endet die EZ und auch die beitragsfreie KK (wenn Sie kein EG mehr beziehen). Dann sind Sie ohne AG. Sobald Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen bekommen Sie ArbGeld 1 (wenn die Anwartschaften erfüllt sind). Liebe Grüße NB


Berlin!

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Du mußt gar nicht kündigen. Hast Du das Arbeitsverhältnis allerdings wirksam gekündigt, endet es auch dann, wenn Du nach der Kündigung schwanger wirst, Kündigungsschutz besteht nur gegenüber arbeitgeberseitigen Kündigungen. Was nach dem 2.1.24 passiert, wenn Du schwanger bist und wieder arbeiten musst, kann Dir jetzt niemand sagen. Es ist möglich, dass Du ein Beschäftgungsverbot ausgesprochen bekommst, es ist aber auch möglich, Dich mutterschutzkonform zu beschäftigen.


DieSon

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Hallo, das die Kündigung ohne Schwangerschaft von mir aus geht ist klar, es ginge mir nur in den Sonderfall, falls ich schwanger wäre. Leider kann ich die Stelle nicht antreten, da mein Sohn in die örtliche Kita gehen wird und meine Stelle 40km entfernt liegt, der Papa ist auch im ganzen Landkreis im Kundendienst unterwegs ohne feste Arbeitszeiten. Die Omas kommen leider auch nicht aus der Nähe. Somit wäre niemand schnell verfügbaren wenn mit dem großen in der Kita was wäre, zusätzlich kommen bei mir noch Schichtarbeit und Wochenenden dazu, was ich einfach aktuell mit Kleinkind nicht möchte


User-1722183313

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Wenn der Arbeitsvertrag von dir nicht erfüllt werden kann, müsstest du kündigen, dass ist richtig und gilt auch für ein mögliches BV, da du theoretisch arbeitsfähig sein müsstest.


cube

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Selber kündigen musst du, wenn du entweder einfach nicht mehr dort arbeiten magst oder den Vertrag nicht mehr erfüllen kannst - nach letzterem hört es sich ja an. Abzuwarten, ob du rechtzeitig schwanger wirst und dann auch noch darauf zu hoffen, ein BV zu bekommen, halte ich für riskant. Klappt das nicht, stehst du da und kannst den Vertrag gar nicht mehr erfüllen - und das berechtigt den AG, dir fristlos zu kündigen. Die denkbar schlechteste Variante.


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