DieSon
Hallo Frau Bader, wir würden gerne ein zweites Kind, momentan bin ich in Elternzeit, diese endet am 3.1.24 da ich nach Ablauf der Elternzeit nicht zu meinem Arbeitgeber zurückkehren möchte muss ich, wenn ich es richtig verstanden habe, 3 Monate vorher Kündigen. Was würde passieren wenn ich bis dahin erneut schwanger wäre aber der Mutterschutz und die Geburt über die Elternzeit des ersten Kindes hinausgeht. Muss ich dann trotzdem Kündigen oder habe ich auf Grund einer neuen Schwangerschaft Kündigungsschutz? Was würde nach dem 3.1.24 passieren. Da mein Arbeitgeber im pflegerische Bereich liegt würde ich wahrscheinlich wieder in BV gehen war zumindest während Corona so. Wäre ich dann Arbeitlos oder müsste die Stelle antreten sofern das BV für meinen Bereich nicht mehr besteht? Würde mich sehr interessieren wie das rechtlich aussieht. Vielen Dank für Ihre Rückmeldung
Hallo, mit dem Ende der EZ müssen Sie grds erst einmal, egal ob schwanger oder nicht, den Vertrag aufleben lassen. Ob Sie dann tatsächlich ein BV bekommen oder (zB ins Büro) umgesetzt werden, weiß keiner. Ich würde mich also nicht darauf verlassen, den AG nicht wieder zu sehen. Vorteil: Sie bekommen Lohn und MG. Sie können jetzt oder zum Ende der EZ kündigen. Dann endet die EZ und auch die beitragsfreie KK (wenn Sie kein EG mehr beziehen). Dann sind Sie ohne AG. Sobald Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen bekommen Sie ArbGeld 1 (wenn die Anwartschaften erfüllt sind). Liebe Grüße NB
Berlin!
Du mußt gar nicht kündigen. Hast Du das Arbeitsverhältnis allerdings wirksam gekündigt, endet es auch dann, wenn Du nach der Kündigung schwanger wirst, Kündigungsschutz besteht nur gegenüber arbeitgeberseitigen Kündigungen. Was nach dem 2.1.24 passiert, wenn Du schwanger bist und wieder arbeiten musst, kann Dir jetzt niemand sagen. Es ist möglich, dass Du ein Beschäftgungsverbot ausgesprochen bekommst, es ist aber auch möglich, Dich mutterschutzkonform zu beschäftigen.
DieSon
Hallo, das die Kündigung ohne Schwangerschaft von mir aus geht ist klar, es ginge mir nur in den Sonderfall, falls ich schwanger wäre. Leider kann ich die Stelle nicht antreten, da mein Sohn in die örtliche Kita gehen wird und meine Stelle 40km entfernt liegt, der Papa ist auch im ganzen Landkreis im Kundendienst unterwegs ohne feste Arbeitszeiten. Die Omas kommen leider auch nicht aus der Nähe. Somit wäre niemand schnell verfügbaren wenn mit dem großen in der Kita was wäre, zusätzlich kommen bei mir noch Schichtarbeit und Wochenenden dazu, was ich einfach aktuell mit Kleinkind nicht möchte
User-1722183313
Wenn der Arbeitsvertrag von dir nicht erfüllt werden kann, müsstest du kündigen, dass ist richtig und gilt auch für ein mögliches BV, da du theoretisch arbeitsfähig sein müsstest.
cube
Selber kündigen musst du, wenn du entweder einfach nicht mehr dort arbeiten magst oder den Vertrag nicht mehr erfüllen kannst - nach letzterem hört es sich ja an. Abzuwarten, ob du rechtzeitig schwanger wirst und dann auch noch darauf zu hoffen, ein BV zu bekommen, halte ich für riskant. Klappt das nicht, stehst du da und kannst den Vertrag gar nicht mehr erfüllen - und das berechtigt den AG, dir fristlos zu kündigen. Die denkbar schlechteste Variante.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit (- September 2026). Meine Firma wird aber demnächst ihren Betrieb einstellen. Ich habe jetzt eine Kündigung zum 31.September erhalten (mit Zulässigkeitsbescheid vom Gewerbeaufsichtsamt). Wie bei meinen Arbeitskolleginnen steht auch in meiner Kündigung, dass ich nach § 38 Abs. 1 S. ...
Hallo Frau Bader, mein AG hat mir folgenden Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit zukommen lassen. Kann ich das so unterschreiben damit danach mein alter Arbeitsvertrag wieder gilt? wird folgender Nachtrag zum Arbeitsvertrag geschlossen: Der Arbeitsvertrag wird in der Elternzeit wie folgt geändert: Die Vereinbarung gilt für die Da ...
Hallo Frau Bader , meine 3 jährige Elterzeit endet am 26.januar 2026. Nun bin ich erneut schwanger Geburtstermin ist der 15.04.2026. wie bei meiner ersten Schwangerschaft werde ich von meiner Frauenärztin ins bv gesetzt. Was steht mir nun in der Schwangerschaft zu? Bekomme ich durch das bv mein normales Gehalt wieder wie auch in der ersten Schw ...
Hallo, anfang des Jahres kam unsere gemeinsame Tochter zur Welt. Da ich meinen Masterabschluss in einem technischen Bereich gemacht habe und gerne meine Karriere vorantreiben möchte, haben wir uns entschlossen, dass ich nur im Mutterschutz zuhause bleibe und mein Partner (wir sind nicht verheiratet) dafür bei unserer Tochter bleibt. Mein ...
Guten Abend, Ich habe eine Frage zu meinem Mutterschutz. Meine erste Tochter ist am 29.04.2023 geboren. Elternzeit habe ich 3 Jahre genommen - bis zum 29.04.2026. Gearbeitet in Teilzeit in Elternzeit habe ich vom 29.04.2024 bis 31.07.2025. Nun bin ich erneut schwanger und war vom 31.07.2025 bis zum 01.09.2025 ganz normal in Elternzeit mein ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich kehre nach meiner Elternzeit (12 Monate) demnächst in Teilzeit zur Arbeit zurück. Da ich schon vor meiner Schwangerschaft Teilzeit gearbeitet habe, wird mein normaler Arbeitsvertrag wieder aufgenommen. Ich habe nun erfahren, dass ich auch Elternzeit nehmen und die gleiche Teilzeitstundenzahl arbeiten könnte. Dies wä ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
Guten Tag, ich bin aktuell in Elternzeit mit meiner Tochter. Da es finanziell etwas schwieriger ist, habe ich meine Tochter jetzt mit 20 Monate in die Kindertagesstätte angemeldet, um wieder arbeiten gehen zu können. Leider bin ich jetzt schwanger geworden. Meine Absicht bestand darin wirklich arbeiten zu gehen deshalb auch die Anmeldung in der Ki ...
Hallo Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit gestellt mit 15 Stunden die Woche verteilt auf Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 13:45 Uhr. Zu anderen Uhrzeiten und Tagen habe ich keine Betreuungsmöglichkeit. Ebenso habe ich auf das Gleichbehandlungsgesetz hingewiesen, da alle meine Kolleginnen bei gleich ...
Die letzten 10 Beiträge
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Elterngeld Berechnung bei zweiten Kind mit einem Abstand von drei Jahren
- Unfall in der Kita
- Teilzeit in Elternzeit
- Fachleiterzulage Beschäftigungsverbot
- Kostenübernahme entbindung
- Social Freezing, donogene Befruchtung trotz Ehe
- Elterngeld trotz Krankschreibung
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt