Guten Morgen Frau Bader, ich bin derzeit in Elternzeit meines 1. Kindes (*22.08.2015) und habe 2 Jahre Elternzeit mit der Option nach einem Jahr in Teilzeit wieder zu kommen bei meinem Arbeitgeber beantragt und auch genehmigt bekommen. Nun würde ich gerne zum 1.9 wieder arbeiten gehen, 50% allerdings mit bis zu 3 24-Stunden-Diensten/ Monat. Ist es nun sinnvoll die Elternzeit vorzeitig zu beenden und gibt es da eine Frist bis wann es dem Arbeitgeber mitgeteilt werden muss?! Mit meinem direkten Vorgesetzten habe ich bereits gesprochen und er ist einverstanden. Oder sollte ich besser Teilzeit in Elternzeit arbeiten und geht das überhaupt mit den Diensten, die ja auf die 20 Wochenstunden oben drauf kommen? Gibt es hier eine Frist für die Anmeldung der Teilzeit?! Im Netz finde ich widersprüchliche Angaben. Vielen Dank für Ihre Mühe. Insbesondere die Fristen sind wichtig für mich, da der 1.9 ja bereits in 3 Monaten ist. Freundliche Grüße
von Lala0815 am 02.06.2016, 10:33