Sehr geehrte Frau Bader, zwei Fragen beschäftigen mich momentan: 1) Unsere Tochter wurde im Januar 2014 geboren. Gilt somit für mich auch die Regelung, daß ich meine bisherige zweijährige Elternzeit monatsweise verlängern kann, oder kann ich nur um ein komplettes drittes Jahr verlängern? Gibt es da irgendeinen Geburts-Stichtag? 2) Mein Arbeitgeber, möchte meiner Elternzeitverlängerung eigentlich nicht zustimmen, so daß ich - sollte es hart auf hart kommen - im Januar 2016 wieder in Vollzeit für ihn arbeiten müsste. In meinem Arbeitsvertrag (Bürofachkraft) sind 40 Wochenstunden festgelegt. Die Arbeitszeit geht in der Regel von 7-16 Uhr. Der Kindergarten unseres Sohnes öffnet aber erst um 7 Uhr, danach habe ich einen etwas 15-minütigen Fahrtweg zur Tagesmutter unserer Tochter, und danach noch einen etwa 10-minütigen Fahrtweg zu meiner Arbeitsstelle. Kann mein Arbeitgeber von mir verlangen, um 7 Uhr anzufangen, auch wenn dann bereits andere (kinderfreie) Kolleginnen da sind, die sich bereits um Telefon und Büroarbeit kümmern? Ich würde meinem Arbeitgeber gerne schriftlich eine Arbeitszeit von 8-16.30 Uhr vorschlagen. Wie viele Tage Frist muß ich ihm gewähren, um dem zuzustimmen. Was ist, wenn er nicht zustimmt? Freundliche Grüße karana312
von karana312 am 25.11.2015, 11:47