Ulepule
Hallo Frau Bader, Ich habe offiziellen zwei Jahre eingereicht, werde nun aber bereits nach etwas mehr als einem Jahr an meinen Arbeitsplatz in Teilzeit zurückkehren. Schon bevor ich in Mutterschutz ging und jetzt während meiner Elternzeit, wurden mündlich mit meinem Chef diverse Details dazu abgesprochen. Nun meine Fragen dazu: 1. Gibt es für den Zeitraum meiner Teilzeit in Elternzeit eine vertragliche Erhänzung oder eine Art befristeten Arbeirsvertrag? 2. Da ich eine Gehaltserhöhung quasi ausgesetzt habe, würde mir versprochen für 30 Stunden mein altes Gehalt weiter zu bekommen. Wäre es jetzt klüger ggf. meine restliche Elternzeit zu stornieren und auf einen neuen Arbeitsvertrag mit geringeren Stunden und dem angesprochenen Gehalt zu bestehen? LG
Hallo, 1. Ja, das ist sinnvoll 2. Nein, besser in EZ bleiben Liebe Grüße NB
chrissicat
Du solltest eine Ergänzung / einen Nachtrag zu deinem aktuellen Arbeitsvertrag erhalten. Dort kann und sollte auch das geändert Entgelt erwähnt werden.
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