Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

verlängerte Mutterschutz Frist wegen Frühchen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: verlängerte Mutterschutz Frist wegen Frühchen

Tina 242

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, mein Sohn kam am 19.06.2017 5 Wochen zu früh auf die Welt, eigentlicher Geburtstermin wäre der 24.07.2017 gewesen. Im Krankenhaus hat man mir eine Bescheinigung für die Krankenkasse mitgegeben, dass mein Sohn ein Frühchen ist und der Zeitraum des Mutterschutzes sich somit um vier Wochen verlängert. Hinzu kämen wohl auch noch die 5 Wochen von vor der Geburt. Beantragt habe ich 1 Jahr Elternzeit. Heißt das nun, dass ich nach diesem Jahr noch die zusätzlichen 4 Wochen + die 5 Wochen von vor der Geburt zu Hause bleiben darf und in der Zeit Elterngeld bekomme? Oder bekomme ich jetzt einfach nur 9 Wochen länger noch Mutterschaftsgeld und dann entsprechend weniger lange Elterngeld und muss dann auch am 19.06.2018 wieder anfangen zu arbeiten? Vielen Dank für Ihre Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Sie bekommen länger MG u kürzer EG. Die EZ geht bis zum 1. Geb Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Letzteres. Du hast ein Jahr EZ genommen, also musst du am ersten Geburtstag wieder auf Arbeit. Die Mutterschutzzeit läuft ab Geburt parallel zur EZ. Das Mutterschutzgeld wird auf das EG angerechnet, das du während dieser Zeit bekommen würdest. Da es idR höher als EG ist, bekommst du das Mutterschutzgeld ausgezahlt. LG Lilly


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader Ich bin eigentlich noch in Elternzeit für mein erstes Kind,Nr 2 kommt voraussichtlich am 25.12.2015. Ich würde gerne die Elternzeit vorzeitig beenden, um quasi wieder in den Mutterschutz zu gehen, bin aber schon in der 36. Woche also theoretisch schon in der Mutterschutzfristzeit. Kann ich die Elternzeit trotzdem jetzt noch beend ...

Guten Tag Frau Bader, wir erwarten nochmals Nachwuchs - der geplante Entbindungstermin ist der 6. Mai 2025. Nach dem "Lehrgeld" beim ersten Kind haben wir im Oktober 2024 die Steuerklassen gewechselt, damit das Elterngeld auf Basis eines höheren Nettogehalts berechnet wird. Die relevanten 7 Monate Einkommen (Oktober 2024 bis April 2025) würden ...

Sehr geehrte Frau Bader,   ich befinde mich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und habe von Anfang Juni bis Mitte Oktober unbezahlten Urlaub bewilligt. Nun bin ich unerwartet schwanger geworden. Der berechnete ET ist am 28.11., mein Mutterschutz schließt also (wenn das Baby bleibt) unmittelbar an den unbezahlten Urlaub an. Wie wirkt si ...

Sehr geehrte Frau Bader, zunächst vielen Dank für den Service in diesem Forum kostenlos eine Frage stellen zu können. Ich habe Ende März mein erstes Kind zur Welt gebracht und möchte nach Ende der Mutterschutzfrist und anschließender Einbringung meines Resturlaubes Elternzeit beantragen. Ich bin bei einer bay. Behörde als Beamtin beschäftigt ...

Ich bin in Hessen als Polizeibeamtin tätig. Nun habe ich in der Funktion als Polizeibeamtin (Zeugin) eine Vorladung zum Gerichtstermin erhalten. Der Gerichtstermin ist zwei Tage vor meinem errechneten Entbindungstermin. Ich befinde mich daher im Mutterschutz. Auf Abladungswunsch reagierte die zuständige Richterin bis dato nicht. Ich bin davon ausg ...

Hallo Frau Bader, mein Kind kam als Frühchen auf die Welt. Ich habe einen entsprechenden Schein bekommen. Habe ich einen Anspruch auf 12 Wochen Mutterschutz anstatt 8? Abgesehen davon sind die neuen Musteranträge für Elternzeit mit drei Möglichkeiten abgebildet: a) im unmittelbaren Anschluss an die Mutterschutzfrist bis x b) ab Geburt ...

Guten Tag,    danke, dass Sie sich die Zeit nehmen, meine Frage zu beantworten.    Ich bin in folgender Situation: Ich bin Landesbeamtin (Lebenszeitverbeamtung). Ich arbeite seit Jahren freiberuflich (ca 2h/Woche) als Lehrerin für Deutsch als Zweitsprache. Mein Arbeitgeber hat dies auch genehmigt. Meine Frage ist: Kann ich diese Tätigk ...

Hallo, ich stelle mir die Frage, ob es Rechtlich Probleme mit sich bringt, wenn man im Mutterschutz oder in der Elternzeit umzieht? Ich habe vor ein paar Monaten eine neue Arbeitsstelle gefunden und bin kurz drauf schwanger geworden. Mein Partner und ich haben uns nun überlegt, dass wir gerne ab Beginn des Mutterschutzes umziehen würden. Tatsächli ...

Sehr geehrte Frau Bader,   ich war seit Mitte Juni 2024 bis Mitte September 2024 in Mutterschutz. Anschließend in Elternzeit für 1 Jahr. Aktuell wurde eine dauerhafte Tariferhöhung nachträglich seit Juli 2024 bestätigt. Sollte sich mein Gehalt während des Mutterschutzes entsprechend erhöhen (von Juli bis September 2024) oder bekomme ich das ...

Guten Abend Frau Bader,  wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die  Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25.  Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...