Urlaubsanspruch nach der Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Urlaubsanspruch nach der Elternzeit

Hallo Frau Bader, bei meiner ersten Schwangerschaft bekamm ich in der 7 SSW Beschäftigungsverbot. Meine Tohter wurde am 7.6.2012 geboren. Ich arbeite jetzt in der Elternzeit 50% und bin wieder schwanger. Meine Elternzeit endet am 7.6.2014. Mein ET ist der 28.08.2014. Habe ich noch Urlaubsanspruch vom Jahr 2012 (BV) und darf ich diesen vor dem Mutterschutz beantragen? Sind das 2 Tage im Monat bei 24 Urlaubstage im Jahr? Vielen Dank für Ihre Antwort MfG bettypi

von bettypi am 24.01.2014, 16:59



Antwort auf: Urlaubsanspruch nach der Elternzeit

Hallo, Man muss dabei folgendes unterscheiden: im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche. In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht. Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt. Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr. Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist. Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen. Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.01.2014



Antwort auf: Urlaubsanspruch nach der Elternzeit

Von 2011 auch noch wenn da schon das BV war. Und 16 Tage aus 2012 ( Ende Mutterschutz August 2012 also 8/12 Urlaubsanspruch. Falls noch Tage fehlen bis zum Mutterschutz verlängere die aktuelle Elternzeit entsprechend. Aber nur so, dass sie einen Tag vor Mutterschutz endet um den vollen Mutterschutzlohn zu bekommen.

von Sternenschnuppe am 24.01.2014, 17:05



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