Hallo :) Meine Sachlage sieht wie folgt aus: Ich bin Zahnarzthelferin. Mein Arbeitsplatz ist Mo-Do halbtags in der Assistenz und halbtags an der Rezeption. Lediglich freitags bin ich ausschließlich in der Assistenz. In der Schwangerschaft muss mein Arbeitgeber mir für die arbeiten in der Assistenz ein Beschäftigungsverbot erteilen, da in der Zeit in der ich in der Assistenz arbeite eine andere Dame die Rezeption besetzt. Und für mich dort kein Platz ist. Das heißt ich habe nur noch eine Woche mit 4 Arbeitstagen. Wie sieht das dann aus wenn ich 1 Woche Urlaub nehme? Werden dann nur 4 Tage abgezogen oder 5? Mein Gesamturlaub ist ja nach einer 5 Tage Woche berechnet....oder wird der Gesamturlaub dann neu berechnet? Vielen Dank schonmal im Voraus!
von Amca am 10.03.2016, 17:16