Guten Abend Fr. Bader !
Ich hatte leider bis jetzt keine Zeit mehr ihre Antwort zu lesen. Jetzt konnte ich es endlich und werde trotzdem nicht ganz schlau daraus. Seit dem 01.09.2011 war ich im Beschäftigungsverbot. Meine Tochter kam am 19.04.2012 zur Welt. Wieviel Urlaub stehen mit lt. Gesetzt zu? Und was bedeutet bei Ihnen EU?
Vielen Dank Vivi
von
Viviane2004max
am 09.11.2012, 22:04
Antwort auf:
Urlaub im Beschäftigungsverbot
Hallo,
EU = EZ
(Erziehungsurlaub)
Sie haben ganz normal Urlaub bis einschließlich für den Monat, in dem der Mutterschutz endet. Eben pro Monat 1/12
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.11.2012
Antwort auf:
Urlaub im Beschäftigungsverbot
Wichtig wäre jetzt noch zu wissen, bis zu welchem Datum dein Mutterschutz ging.
Ging er bis Mitte Juni, dann hast du für 2011 den vollen Urlaubsanspruch.
Und für 2012 für ein halbes Jahr.
Denn der Urlaub kann dir für jeden Monat gekürzt (um 1/12), den du KOMPLETT in Elternzeit bist.
Warst du bis Mitte Juni in EZ, warst du nicht den ganzen Juni, sondern erst den ganzen Juli, August...usw in Elternzeit.
Für Januar bis Juni steht dir also dein Erholungsurlaub (EU) zu.
Bei einem Jahresurlaub von 30 Tagen wären das:
30 : 12 = 2,5 Tage pro Monat
2,5 Tage * 6 Monate = 15 Tage für das Jahr 2012
Diesen Urlaub und den aus 2011 kannst du nehmen in dem Jahr, in dem die EZ endet und in dem Jahr danach.
Endet die EZ im April 2014 kannst du ihn also bis zum 31.12.2015 nehmen!.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 10.11.2012, 09:20