RusAv
Hallo, Fr. Bader, Ich arbeitete vor SS 8 Std./W. Steuerpflichtig ( über 450 € ) im Kleinbetrieb: 4 Leiute. Habe nach Geburt Elterzeit genommen ( um nicht gekündigt zu werden ) und wollte weiter die 8 Std./Woche arbeiten. Der AG hat es ABGELEHNT. Begründung : 1. es sind weniger als 15 Leute im Betrib; 2. ich muss 15 - 30 Std./W. arbeten, weil sonst die Elternzeit aufgehoben wird. Der § 15 sagt ich darf weiter Teilzeit arbeiten, wenn schon vor der SS unter 30 Std./W. war... Aber 8 Std./W.... Brauche ich die Zustimmung des AG oder ist das mein Recht? Danke für die Hilfe. MfG Ruslana
Hallo, da habe ich meiner Vorrednerin nichts zuzufügen Liebe Grüße NB
SumSum076
§ 15 BEEG ist genau richtig: Und zwar Absatz 5: "Unberührt bleibt das Recht, sowohl die vor der Elternzeit bestehende Teilzeitarbeit unverändert während der Elternzeit fortzusetzen, soweit Absatz 4 beachtet ist, als auch nach der Elternzeit zu der Arbeitszeit zurückzukehren, die vor Beginn der Elternzeit vereinbart war." Absatz 4 regelt die Anzahl der Stunden. Und dort steht nur die maximal-Grenze von 30 Std. Da du die Arbeitszeit ja nicht verringerst (vor der EZ 8 Std, während der EZ 8 Std), handelt es sich bei dir nicht um eine Verringerung, also brauchen die Voraussetzungen der Verringerung (§ 15 Absatz 7) wie "mehr als 15 Mitarbeiter" usw auch nicht erfüllt sein. Dazu auch aus den Richtlinien zum BEEG, 2014, Seite 279: "15.5 Fortsetzung der bisherigen Teilzeit/ neuer Teilzeitanspruch: Hat der Elternzeitberechtigte schon vor Beginn der Elternzeit eine Teilzeittätigkeit von bis zu 30 Wochenstunden ausgeübt, kann er sie ohne Zustimmung des Arbeitgebers fortsetzen." Google mal danach und legs deinem AG vor. Alternativ könntest du auch die Hotline der Elterngeldstelle beim Familienministerium anrufen. Die sind sehr nett! Gruß Sabine
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