Franzi-85
Hallo Frau bader, ich habe eine frage. Ich entbinde im Juli/August mein 2. Kind und möchte gern ab dem 5. LM teilzeit in meinem Betrieb arbeiten. Die Stadt benötigt eine Zustimmung zur Teilzeit vom arbeitgeber für den kita Platz. Kann ich bereits jetzt einen formlosen Antrag auf Teilzeit bei meinem Arbeitgeber stellen, auch wenn ich noch nicht weiß, ob ich elterngeld oder elterngeld plus in Anspruch nehmen werde. Dies ist abhängig vom geburtstermin des Kindes. Weiterhin ist die frage, ob die Zusage von arbeitgeber verbindlich ist, oder ob er kurz vor der Teilzeit absagen kann. Vielen dank
Hallo, versuchen Sie es - eine Zusage ist verbindlich. Es kann aber gut passieren, dass der AG Sie vertröstet. Das darf er. Liebe Grüße NB
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