ayda
Vorab Info: Elterngeld hatte ich nur ein Jahr (Tochter Okt 14 geboren) Elternzeit 2 Jahre...Eigentlich sollte ich ab kommende Woche wieder arbeiten..leider NUR aufs gesprochene Wort verlassen nun kam Absage und ich steh ohne Einkommen bis Januar 16 da..dann kann ich lt Aussage meines Chefs anfangen (Antrag habe ich per Einschreiben versandt)jedoch andere Tätigkeit und vor allem nicht so hochwertig...besprochen war anderes!..deswg haben wir EXTRA Kinderplanung Nr.2 auf Eis gelegt....nun will ich nicht extra noch länger warten(aus gesundheitlichen Gründen soll ich dies auch nicht....da es für mich immer risikoreicher wird ) sondern es nächstes Jahr versuchen..nun meine Fragen dazu: 1. Frage ist es sinnvoller meine Elternzeit aufheben zu lassen (wenn AG einverstanden)oder bringt mir die Arbeit in Elternzeit Vorteile ? 2. Darf mein AG meine Beschäftigung in Elternzeit einfach so beenden..zb. weil er behauptet sei kein Bedarf mehr..weil ich ja kein Anspruch auf Arbeit in Elternzeit habe. 3. (letzte) Sollt ich schwanger werden während der restlichen Elternzeit (in der ich ja arbeite und es schriftlich habe)und ein Beschäftigungsverbot erhalten (hatte in 1. SsW auch eins und werde wieder eins bekommen)muss der AG dann mein Gehalt zahlen oder durch Elternzeit nicht? Vielen vielen Dank im Voraus!!!!!!!!!!!!!
Hallo, ??? wie lange haben Sie den EZ benatragt? Das ist doch entscheidend. 1. In EZ 2. Nein 3. Das, was Sie ohne BV bekämen Liebe Grüße NB
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