Bezug auf http://www.rund-ums-baby.de/recht/Teilzeit-in-Elternzeit_133328.htm Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe dazu noch einige weitere Fragen: 1) Also wenn man z.B. für die Zeit der Eingewöhnung in der Kita die Stunden etwas erhöht, wäre das im Rahmen dieser Vereinbarung möglich? Und wenn man dann nach abgeschlossener Eingewöhnung die Stunden dauerhaft erhöht würde man eine Zusatzvereinbarung über die endgültige neue Stundenzahl treffen? 2) Was ist, wenn bei dauerhafter Erhöhung der Stundenzahl darauf gedrängt wird, dass der bestehende Vertrag, der Bezug auf den Vollzeitvertrag nimmt und dadurch Sonderzahlungen wie 13. Gehalt, Urlaubsgeld und vermögenswirksame Leistungen enthält, durch einen neuen Vertrag ohne Bezug auf den Vollzeitvertrag und ohne Sonderzahlungen ersetzt wird? Ist das rechtens? Dann wäre man ja schlechter gestellt als in Vollzeit und auch als in der bisherigen Teilzeit. 3) Kann der Arbeitgeber die vereinbarte Teilzeit in Elternzeit aufkündigen, wenn man den neuen Vertrag nicht unterschreibt und dementsprechend die Stunden nicht erhöht, sondern lieber beim alten Vertrag mit nur 10 Wochenstunden bleiben möchte? Danke für Ihre Antwort.
von MiriT am 13.09.2015, 14:16