Sehr geehrte Frau Bader, ET ist der 08.10.2015. Ich arbeite in einem Autohaus, Vollzeit 40 Stunden und unbefristet. Möchte gerne 2 Jahre Elternzeit beantragen um auch von diesem Kündigungsschutzes profitieren zu können und wenn das mit der Teilzeit in Elternzeit klappt noch ein 3 Jahr anhängen, allerdings auch hier Teilzeit arbeiten. Allerdings möchte ich gerne nach einem Jahr Elternzeit 20 Stunden Teilzeit in Elternzeit arbeiten. Mein Chef hat nun zum 01.07.2015 eine unbefristete Vollzeit eingestellt aber nicht vertraglich als Elternzeitvertretung. Eine Elternzeitvertretung für mich hätte er sonst zum Monat in dem der ET liegt einstellen müssen oder? Ist er "verpflichtet" mich auf meine gewünschten 20 Stunden Teilzeit in Elternzeit dann wieder einzustellen? Wie hoch sind die Chancen, dass er mich auf 20 Stunden nehmen muss? Kann er die Teilzeit ablehnen mit der Begründung er wüsste nicht für welche Arbeit? Betrieb hat mehr als 25 Vollzeitkräfte. Sollte ich dies mit der Teilzeit in Elternzeit schriftlich mit reinschreiben beim Antrag auf Elternzeit beim Arbeitgeber? Vielen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Wunsch2015
von Wunsch2015 am 30.07.2015, 12:28