Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeit in Elternzeit - Darf AG späteren Teilzeitbeginn festlegen?

Frage: Teilzeit in Elternzeit - Darf AG späteren Teilzeitbeginn festlegen?

Nijokoe

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Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in meiner zweijährigen Elternzeit. Meine Arbeitgeber hat weniger als 15 Beschäftigte. Die Elternzeit habe ich ordnungsgemäß schriftlich beantragt und meinen Chef bereits damals darüber informiert, dass ich nach 1 Jahr zum März 2017 in Teilzeit wieder einsteigen möchte. Nun hat es den Anschein, als ob mich mein Chef erst zu einem späteren Zeitpunkt wieder im Team haben möchte. Darf er das bestimmen? Finanziell kann ich es mir nicht leisten, 3 Monate ohne jegliches Einkommen Zuhause zu bleiben. Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen. Danke und LG, Nijokoe


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn der Betrieb weniger als 15 Arbeitnehmer hat, haben Sie keinen Anspruch auf Teilzeit. Sie können versuchen, sich mit dem Arbeitgeber zu einigen oder Sie suchen sich, mit Zustimmung des Arbeitgebers, einen Teilzeitjob in einem anderen Betrieb. Liebe Grüße NB


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