Monique1210
Hallo Frau Bader, Ich habe gleich mehrere Fragen. Vorher eine kurze Erläuterung. Ich befinde mich aktuell in Elternzeit, beantragt 1 Jahr voll in EZ u 2. Jahr TZ in EZ. Nun befinde ich mich im Gespräch mit meinem AG und es werfen sich viele Fragezeichen auf. 1. ich habe vor der EZ als Salesmamager gearbeitet, Tätigkeit war von mo - do reisend . Nun wird mir eine Stelle als Storemanager angeboten während ich in EZ in TZ wiederkomme. ( niedriger u wesentlich schlechter bezahlt) . Aussage vom AG , die Reisende Tätigkeit kann ich nicht ausüben wegen Kind u was gleichwertiges ohne reisen haben sie nicht. Quasi : ich soll mich damit zufrieden geben. Es ist richtig das ich mit einem Kleinkind zuhause nicht die ganze Zeit reisen kann, vor allem nicht als Alleinerziehende, aber Ist das so rechtens? 2. selbst wenn ich in Vz wiederkommen würde , würde ich nur eine Storemanagerposition bekommen mit einem wesentlich niedrigeren Gehalt, ist das ok? 3. ich habe aus meiner alten Position vor der EZ noch 25 Urlaubstage , diese sind auch vom AG bestätigt. Muss ich diese Tage nehmen während ich in EZ in TZ und schlechteren Position wiederkomme ? Und wenn nicht , habe ich ein Recht diese Tage ausgezahlt zubekommen? da ich bei der Position die ich angeboten bekommen habe definitiv nicht mehr auf meine alte Gehaltsstufe kommen werde. Ich bin etwas verzweifelt und hoffe sehr auf eine Antwort. Danke u LG
Hallo, 1. Wenn ich Sie richtig verstehe, können Sie die berufliche Tätigkeit nicht ausüben. Dann haben Sie die Möglichkeit, sich bei einem anderen Arbeitgeber etwas zu suchen, ihr alter Arbeitgeber muss Ihnen nicht die gleiche Tätigkeit anbieten. 2. Und entsprechend nicht das gleiche Gehalt zahlen 3. Den alten erworbenen Urlaubsanspruch bekommen Sie so bezahlt, wie er erworben wurde. Liebe Grüße NB
Emily Erdbeer mirimaus
Hallo! Dein AG hat kein Recht dich auf eine schlechter bezahlte Stelle zu setzten. Er darf wohl einen anderen ArbeitsBereich nehmen, aber finanziell dich nicht schlechter stellen. Den Rwsturlaub kann man sich nur auszahlen lassen, wenn es nicht möglich ist diesen abzubauen.😊 LG
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