Stundenreduzierung in der Schwangerschaft

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Stundenreduzierung in der Schwangerschaft

Hallo, ich bin in der 20. SSW und über Leiharbeit unbefristet eingestellt. Meine SS ist bekannt. Nun stellt der Kunde den Einsatz von 40 auf 35 Std. um (betrifft alle Leiharbeiter eines Bereiches). Im Zuge dessen soll mein AV von 40 auf 35 Std umgestellt werden. Ist dies in der SSW möglich? Und wenn nicht kann dann mein Einsatz aufgrund der nicht Änderung gestoppt werden? Viele Grüße

von Fluffy123 am 25.07.2019, 12:16



Antwort auf: Stundenreduzierung in der Schwangerschaft

Hallo, das kommt darauf an, was in Ihrem Arbeitsvertrag dazu steht. Grundsätzlich kann, unabhängig von der Schwangerschaft, der Arbeitsvertrag nicht einfach einseitig geändert werden. Es sei denn, dies ist ausdrücklich geregelt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.07.2019



Antwort auf: Stundenreduzierung in der Schwangerschaft

Unabhängig von der Schwangerschaft kann der AG ohne deine Einwilligung nicht einfach den AV ändern. Genauso wenig wie du. Da müssen sich beide Parteien einig werden. Ich täte das wohl nur wenn ich im Gegenzug dann entsprechend was merke, wiezB geldwerter Vorteil, mehr Urlaubstage oder höherer Stundenlohn. Letzteres dürfte in Hinblick auf dein EG wohl sinnigerweise sein. Dein Vorteil aktuell, der AG kann dir wegen der Schwangerschaft nicht so leicht kündigen. Weitere Alternative dein AG sucht einen anderen Einsstzort wo du auf deine 40 Std kommst. Oder du rechnest dir halt aus ob die finanzielle Einbusse wirklich soviel macht. Ich selbst habe vor dem ersten Kind 40 Std die woche gearbeitet. Seitdem nur noch 30 Std. Dank Fahrgeld und Lohnerhöhung undcdem Umstand das ich in die niedrigere steuergruppierung gerutscht bin ist der Verlust am Ende minimal. Dafür habe ich aber mehr Freizeit. Muss man wir gesagt selbst schauen.

von Felica am 25.07.2019, 12:50



Antwort auf: Stundenreduzierung in der Schwangerschaft

Betrifft alle Leiharbeiter eines Bereichs. Das hätte dich also auch getroffen, wärest du nicht schwanger geworden. Da du nun durch die Schwangerschaft nicht benachteiligt bist, aber auch nicht bevorzugt werden sollst, ist es m.E. rechtens wenn du wie alle anderen behandelt wirst. Da es sich genau genommen um eine Änderungskündigung handelt, wäre es korrekt, wenn dein AG sich dafür die Zustimmung der Aufsichtsbehörde für Mutterschutz holt. Es wird sicher betriebliche Gründe geben, warum der AG plötzlich eine ganze Gruppe von Mitarbeitern von 40 auf 35 Std. umstellen muss. Solange du nicht zustimmst bzw. die Aufsichtsbehörde nicht zugestimmt hat, bleibt der Lohn auf 40 Std., selbst wenn du nur 35 arbeiten solltest.

Mitglied inaktiv - 25.07.2019, 12:51



Antwort auf: Stundenreduzierung in der Schwangerschaft

Hi, Ich bin da bei Felica: dein AG kann nett fragen, dass du einer Änderungskündigung zustimmst und du kannst (und evtl) solltest nett ablehnen. Wenn der Kunde nur noch 35h abruft, ist das erst einmal nur das Problem deines AGs. Lass das nicht zu deinem machen.

von drosera am 25.07.2019, 16:13



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