Frage:
Studentin - Mutterschaftsgeld nicht beantragen? dafür Vater 12 M Elterngeld
Sehr geehrter Frau Bader,
hallo zusammen,
ist es möglich kein Mutterschaftsgeld zu beantragen, sodass der Vater (verbeamteter Lehrer) dafür volle 12 Monate Elterngeld beziehen kann?
Ich studiere, arbeite als studierende Angestellte, verdiene nicht mehr als 390 Euro/Monat. Möchte aus dem Arbeitsverhältnis vor dem Mutterschutz heraus - sodass ich auch kein Muttergeld beziehe (welches vom Elterngeldanspruch abgezogen wird).
Möchte für die Kindererziehung etwa 1,5 Jahre zuhause bleiben und mein Partner insgesamt 1 Jahr Elternzeit nehmen.
Mein ET ist der 29.06.2016.
Vielen Dank für Ihre (& Eure) Einschätzung!
von
maitrina
am 02.03.2016, 15:39
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Studentin - Mutterschaftsgeld nicht beantragen? dafür Vater 12 M Elterngeld
Hallo,
kündigen würde ich doch auf keinen Fall. Sie können gleichwohl in EZ gehen. Sie haben ja einen Minijob, da bekommen Sie bei dem Verdienst eh kein MG.
Er kann in EZ gehen und EG bekommen - dann müssen Sie halt von dem EG leben.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.03.2016
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Studentin - Mutterschaftsgeld nicht beantragen? dafür Vater 12 M Elterngeld
Nein!!!
Du hast als Mutter mindestens 8 Wochen ein Beschäftigungsverbot nach einer Geburt - eben den Mutterschutz. Es ist rechtlich gar nicht möglich auf den Mutterschutz zu verzichten. deshalb werden die ersten 8 Wochen IMMER der Frau zugesprochen.
Der Vater kann aber mit dir gleichzeitig seien Elternzeit schon ab Geburt nehmen. Dann sind eure 14 Monate welche ihr beiden gemeinsam habt halt mit dem ersten Geburtstag eures Kindes durch, Er halt seien 12 Monate Elterngeld und du deine beiden Partnermonate die dann mit dem Mutterschaftsgeld abgegolten werden. oder wenn Du keines bekommst dann mit etwa dem Mindestsatz von 300 € für dich. Ihr würdet dann also beide gleichzeitig Elterngeld bekommen
Bedenkt bitte in der Planung, es kann dauern bis ihr das Elterngeld bekommt. Der Antrag dauert mitunter. Selbst im besten Fall der Fälle werdet ihr nicht sofort im ersten Monat Elterngeld auf dem Konto haben, sondern erst später dann mit samt der Erstattung. Hier dauert die Bearbeitung - wenn alle Unterlagen vorhandeln sind, teils eine Woche. In andren Gemeinden auch mal 3 Monate. Also entsprechend finanzielles Polster vorbereiten.
Mitglied inaktiv - 02.03.2016, 16:33
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Studentin - Mutterschaftsgeld nicht beantragen? dafür Vater 12 M Elterngeld
Hallo :-) vielen Dank für Deine Antwort.
Also - ich möchte nach der Geburt auch gar nicht arbeiten, sondern vielleicht erst wieder nach 1,5 Jahren oder so.
Das eine ist ja der Mutterschutz - der doch dann gilt, wenn ich ein Arbeitsverhältnis habe. Dieses Arbeitsverhältnis werde ich noch vor Beginn des Mutterschutzes kündigen, weil ich ja erstmal nicht wieder arbeiten möchte in den nächsten 1,5 Jahren. Auch weil mein Partner in Elternzeit gehen wird um auf sein Gehalt das Elterngeld angerechnet zu bekommen (ich hoffe, es wird klar was ich meine :o))
Wie ist es denn, wenn mein Freund erst nach bspw. einem halben Jahr in Elternzeit geht und dann zunächst für ein halbes Jahr und dann wieder ein halbes Jahr einsteigt um dann wieder ein halbes Jahr zu nehmen. Geht das? - Anspruch auf Elterngeld gibt es doch insgesamt 12 Monate bzw. 14 Monate.
Ist Elterngeld an Elternzeit gekoppelt?
Sorry, ich bin da noch sehr verwirrt.
von
maitrina
am 02.03.2016, 23:05
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Studentin - Mutterschaftsgeld nicht beantragen? dafür Vater 12 M Elterngeld
Elterngeld gibt es maximal in den ersten 14 Monaten der Elternzeit, also kann dein Freund sich überlegen ob er die 12 Monate ab Geburt eures Kindes nimmt oder erst wenn es zwei Monate alt ist. Ihr habt 12+ 2 Monate Elterngeld einer darf maximal 12 Monate beziehen und der andere kann dann noch 2. 14 Monate kann keiner von euch beziehen, das dürfen nur alleinerziehende.
von
sterntaler82
am 03.03.2016, 07:31
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Studentin - Mutterschaftsgeld nicht beantragen? dafür Vater 12 M Elterngeld
Danke für die Antwort.
So langsam wird es mir verständlicher.
Mein Freund kann nur Elterngeld beziehen, wenn er auch in Elternzeit ist oder?!
von
maitrina
am 03.03.2016, 08:59
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Studentin - Mutterschaftsgeld nicht beantragen? dafür Vater 12 M Elterngeld
Und kein Mutterschafstgeld bekommen?
Wo ist da der Vorteil?
Wie bezahlst Du jetzt Deine Krankenkasse?
Das Elterngeld muss in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes genommen werden.
Elternzeit könnt ihr beide bis zu 3 Jahre nehmen und frei einteilen.
von
Sternenschnuppe
am 03.03.2016, 15:00
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Studentin - Mutterschaftsgeld nicht beantragen? dafür Vater 12 M Elterngeld
Ja, wobei Elternzeit bedeutet, das er nicht mehr wqie 30 Std die Woche arbeiten darf. verdienst wird allerdings dann bei Elterngeld angerechnet.
Mutterschutz gilt auch dann wenn Du kein Arbeitsverhältnis hast, das ist ja ein "Zustand". Mutterschutz bedeutet bestimmte Dinge darfst Du halt nicht weil du besondern geschützt bist. und dazu zählt eben auch das arbeiten die ersten 8 Wochen nach einer Geburt. natürlicherweise ist es so das die Frau die Kinder auf die Welt bringt, deshalb ist es eben so gesetzlich verankert, das die Frau IMMER die ersten 8 Wochen nach einer Geburt im Mutterschutz ist. Da stellt sich ja nicht die Frage, hat Mann das Kind geboren oder Frau *zwinker*. Nur, wenn Du nicht selbst in der gesetzlichen Krankenversicherung bist, bekommst Du kein Mutterschaftsgeld. Stattdessen kannst Du eben ab Geburt Elterngeld bekommen. Würdet Du Mutterschaftsgeld bekommen, dann würde das, weil eben in der regel höher, mit dem Elterngeld verrechnet werden, so das Frau dann eben das höhere Mutterschaftsgeld bekommt.
Wenn Du kein Elterngeld beziehen willst, müsstest Du dich auch selbst krankenversichern. Ohne Arbeitgeber hast Du ja auch keine Elternzeit, also keine beitragsfreie Zeit. Das würde das Elterngeld abfangen, was Du ja nicht nutzen möchtest. Alternativ bleibt dann noch schnell heiraten und dann in die Familienversicherung deines Mannes. Oder die Krankenversicherung selbst zahlen.
Mitglied inaktiv - 03.03.2016, 15:05
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Studentin - Mutterschaftsgeld nicht beantragen? dafür Vater 12 M Elterngeld
ich weiß echt nicht wie das bei Studenten ist. Aber mein Rat wäre auch, auf keinen Fall kündigen. Du verlierst den Anspruch auf Elternzeit und damit auf beitragsfreie Krankenversicherung. Du hast keinerlei Kündigungsschutz und was IMO weit wichtiger auch ist, Du bekommst eine Sperre bei Arbeitsamt. Mal völlig außen vor mit dem Mutterschaftsgeld welches du dann auch verlieren würdest - wenn es dir als Studentin zusteht was ich nicht weiß.
Mein Rat wäre, nicht kündigen, Elternzeit melden ab Geburt und schauen ob Du Mutterschaftsgeld bekommst. Es gibt immer noch diese Einmalzahlung in Höhe von 210 € oder so welche zB Minijobbern zusteht Evtl gilt das auch bei Studenten. Wenn Du in 1,5 Jahren siehst, ich will eh nicht wieder arbeiten, kannst Du immer noch kündigen. Oder du nutzt die rechtlichen Vorteile eben welche dir in den 3 Jahren zustehen. Auch danach kannst Du immer noch kündigen.
Und wenn Dein Freund 1 Jahr daheim bleiben will, dann schaut was günstiger ist. Dir stehen immerhin auch 300 € Elterngeld jeden Lebensmonat zu. teilt ihr euch die 14 Monate, hat jeder von euch 7 Monate in denen er Elterngeld bekommen kann. Nehmt ihr nacheinander, dann muss jeder von euch mindestens 2 Monate nehmen, der andere kann dann bis zu 12 Monate nehmen. bei deinem Freund sind es 67% des Einkommens welches er als Elterngeld bekommt - in etwa, Du wie gesagt mindestens 300 €. Und dein Freund kann auch Teilzeit arbeiten, dann Elterngeld Plus nutzen und dann das koppeln. Sprich, er arbeiten bis zu 30 Std die Woche in Teilzeit innerhalb der Elternzeit und bekommt einen teil des Verdienstausfalles zum Vollzeitjob dann als Elterngeld ersetzt. Bei Elterngeld Plus kann er zudem seinen Zeitraum verdoppeln in dem er Elterngeld nutzen kann, also statt der 2 Monate 4 Monate nehmen.
mein Rat wäre, macht einen Termin bei der Kasse aus oder bei einen der sozialen Dienste und lasst euch beraten. IMO ist das ganze zu komplex um alle Möglichkeiten welche man nutzen kann hier wirklich zu erklären. Weil es eben viele Wege gibt die man gehen kann. Eben je nachdem wie die eigenen persönlichen Voraussetzungen sind.
Mitglied inaktiv - 03.03.2016, 15:15
Antwort auf:
Studentin - Mutterschaftsgeld nicht beantragen? dafür Vater 12 M Elterngeld
P.S. Oder er kann bis zu 30 Std/ WO arbeiten u bekommt den Lohn dann angerechnet u eben höchsten 300 €
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.03.2016