Hallo Frau Bader, mein Kind wird im Oktober 2016 geboren und ich möchte 2 Jahre Elternzeit beantragen. Nun mache ich mir schon Gedanken über meine weitere berufliche Zukunft und liebäugel mit einer zweiten Ausbildung zu 2018. Kann ich denn trotz Elternzeit meinen ArbeitsVertrag kündigen? Beispielsweise zum August 2018? Da ich schon lange in dem Betrieb beschäftigt bin habe ich eine Kündigungsfrist von 5 Monaten.
von
Sonnenschein007
am 29.08.2016, 13:40
Antwort auf:
Selber kündigen in der Elternzeit
Hallo,
Sie können während der Elternzeit mit der vertraglichen Kündigungsfrist kündigen, zum Ende der Elternzeit mit einer Frist von drei Monaten.
Immer schriftlich.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.08.2016
Antwort auf:
Selber kündigen in der Elternzeit
NACHTRAG:
Einen Aufhebungsvertrag lehnte mein AG in der Vergangenheit bei meinen Kollegen immer ab, sodass ich darauf nicht spekulieren kann.
von
Sonnenschein007
am 29.08.2016, 20:59