Hallo,
Ich bin zum 2. Mal schwanger und kämpfe von anfang an mit starker übelkeit u erbrechen. Ich bin jetzt die 2. Woche von der fä krank geschrieben. Meine gedanken: wenn das so weiter geht, kann ich unmöglich arbeiten. Wie lange darf/ kann mich die fä krankschreiben? Oder kann sie auch bv erteilen? Meine cheffin wird vermutlich kein bv erteilen, aber in meinem beruf muss sie wissen, wie es weiter geht, damit sie planen kann. Ich weiß nicht weiter. Ich fühl mich wirklich elend. Muss mich die ganze nacht u morgens übergeben u habe ja schon ein kind . Ich würde gerne wissen wollen, wie es weiter gehn würde, wenn die übelkeit u erbrwchen nicht besser werden. Beim betriebsarzt war ich schon. Dieser hörte mir aber gar nicht zu u meinte, dass ich arbeiten könnte u die übelkeit u erbrecheb wären folgen der ss. Da kann er nichts machen. Kann mich die fä nun von woche zu woche kranjschreiben u wie lange? Nach 6 wochen bekommt man doch auch weniger geld oder? Lg
von
stini1801
am 08.09.2017, 11:02
Antwort auf:
Schwanger und extreme übelkeit u erbrechen - beschäftigungsverbot
Hallo,
ein Beschäftigungsverbot ist hier nicht das richtige Mittel, es liegt ja nicht an der Arbeit, sondern an der Schwangerschaft. Sie werden deshalb weiterhin ein in der Krankschreibung benötigen und nach sechs Wochen dann eben Krankengeld bekommen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.09.2017
Antwort auf:
Schwanger und extreme übelkeit u erbrechen - beschäftigungsverbot
Es ist sehr unwahrscheinlich, dass die Übelkeit bis zur Geburt anhält ;-) Vermutlich wird es bald besser. Ansonsten gilt tatsächlich nach 6 Wochen Krankengeld... also finanzielle Einbußen.
Mitglied inaktiv - 08.09.2017, 11:09
Antwort auf:
Schwanger und extreme übelkeit u erbrechen - beschäftigungsverbot
Ausnahme z.B. : Du bist Köchin und der extreme Essensduft auf Arbeit verursacht diese Übelkeit. - dann BV
Ansonsten AU
Mitglied inaktiv - 08.09.2017, 11:11
Antwort auf:
Schwanger und extreme übelkeit u erbrechen - beschäftigungsverbot
Für dich kommt nur eine AU in Frage, für ein BV muss eine Gefährdung durch die Arbeit ausgehen.
Ich hatte auch extreme SS-Übelkeit bis zur 28.SSW und bin bis dahin von meinem Arzt krankgeschrieben gewesen. Du hast zwar ab der 7ten Seite finanzielle Einbußen aber beim EG hast du dadurch keine Nachteile.
LG
von
Colien07022004
am 08.09.2017, 12:22
Antwort auf:
Schwanger und extreme übelkeit u erbrechen - beschäftigungsverbot
Hatte Hyperemesis, AU bis 14. SSW, danach ging es wieder einigermaßen.
Wenn es länger als 6 Wochen dauert, fällst Du ins Krankengeld. Ich hatte eine Haushaltshilfe verschrieben bekommen, weil ich mich um meinen Sohn nicht mehr kümmern konnte. Bloß, falls es bei Dir schlechter wird. Macht die Gyn im Falle des Falles.
von
emilie.d.
am 08.09.2017, 15:31