riessabr
Hallo Frau Bader, Ich bin noch bis zum 13.11.2014 in Elternzeit bin mittlerweile aber wieder schwanger geworden (11. SSW) ET ist Anfang Mai 2015. Mein Arbeitgeber weiß noch nichts von der zweiten Schwangerschaft. Ich müsste am 14.11.2014 wieder anfangen zu arbeiten, bin nun aber wieder krankgeschrieben aufgrund starker schwangerschaftsübelkeit mit erheblichen Kreislaufproblemen. Bei der 1.SS hatte ich schon über 6 Monate mit der Übelkeit zu kämpfen und bekam nach der 12. SSW ein BV. Nun meine Frage, wenn ich weiterhin krankgeschrieben werde und dies endet wieder im BV ohne das ich wieder angefangen habe nach der Elternzeit zu Arbeiten, bekomme ich dann trotzdem mein Gehalt? Vielen Dank für ihre Hilfe. Liebe Grüße S. Riese
Hallo, ja. Bei Krankschreibung 6 Wo., dann Krnaknegeld, bei einem BV unbegrenzt Liebe Grüße NB
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