Hallo, ich bin seit dem 6.12.2016 im Beschäftigungsverbot. Habe vom alten Jahr noch zwei Urlaubstage übrig. Diese kann ich im Anschluß an meine Elternzeit nehmen. Nun aber meine Frage: habe ich trotz Beschäftigungsverbot und anschließenden Mutterschutz Anspruch auf anteiligen Urlaub? danke für die Antworten
von sabi160185 am 09.02.2017, 12:35