Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

rechtl situation wenn schwangerschaft nicht vom noch-ehemann eintritt

Frage: rechtl situation wenn schwangerschaft nicht vom noch-ehemann eintritt

nerea

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Ich lebe in Trennung und plane eine Schwangerschaft mit Unterstützung einer Kiwu-Klinik. Mein Mann hat seine Zustimmung für die Befruchtung mit dem eigenen Sperma zurückgezogen und möchte jetzt wissen, ob er im Fall einer entstehenden Schwangerschaft mit Fremdspermaspende irgendwie rechtlich belangt bzw. in die Verantwortung genommen werden kann. Die Scheidung würde vor dem Geburtstermin erfolgen. Da er nicht der Erzeuger ist und die Ehe vor Geburt geschieden wird, dürfte das doch eigentlich kein Problem sein, wenn mein Mann seine Zustimmung zur Verwendung von Fremdsperma gibt,oder? Über eine schnell Antwort wäre ich sehr dankbar, die Zeit drängt und mein Mann hat sich leider erst jetzt einige Tage vor dem Transfer gegen ein Kind entschieden. vielen Dank Gruß Nerea


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Ein in der Ehe gezeugtes Kind gilt immer als ehelich - es sei denn, ein anderer Mann erkennt die Vaterschaft an. Das wäre ja nicht so. 2. Wenn er der Fremdsamenspende zustimmt, ist er lt. einem neuen BGH-Urteil der Vater (ind em Urteil waren die Paretein noch nicht einmal verheiratet). Ergo: Machen Sie das nur, wenn Sie selber genug Geld haben für sich und das Kind oder er Unterhalt zahlen will - was wohl nicht der Fall ist. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Wenn er zustimmt muss er zahlen. Er unterschreibt bei HI ja, dass er es als rechtliches Kind annehmen wird. BGH hat dazu gerade was entschieden.


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