Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Rechte und Pflichten in Elternzeit

Frage: Rechte und Pflichten in Elternzeit

Julie09

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Guten Tag Frau Bader, ich habe 3 Kinder, nach geburt meines 3. Kindes am 21.10.2013 habe ich meine bis dahin noch nicht beendete Elternzeit meines 2. Kindes (16.5.2012) schriftlich auf drei Jahre, also 21.10.2016 verlängert. Heute habe ich meinem Arbeitgeber (kleines Familienunternehmen unter 15 Personen) per eMail um einen Gesprächstermin gebeten, um die Zukunft zu besprechen. Nun bekam ich die Antwort, dass meine Firma seit Januar 2016 nicht mehr existiert. Ich wurde aber zu keiner Zeit schriftlich darüber informiert. Der Sohn der Firma (kleines Familienunternehmen) hat wohl unter geändertem Namen einen Neustart gewagt. Von ihm kam auch die Antwort. Wie verhalte ich mich nun richtig und hätte ich eigentlich noch Recht auf weitere Verlängerung gehabt, da meine Elternzeit des zweiten Kindes durch das dritte Kind unterbrohen wurde? Es handelt sich um ca. 1,5 Jahre. Besten Dank für Ihre Bemühungen. Freundliche Grüße Susanne Bischof


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wichtigste Frage ist die Klärung der KK. Ansonsten hätte der AG Sie natürlich informieren müssen- gleichwohl stellt sich ide Frage, ob Sie noch einen AG haben, wenn die Firma nicht mehr existiert. Ohne Ag keine EZ. Wenden Sie sich an die Agentur f Arbeit. Liebe Grüße NB


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