Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Recht auf Unterstützung in Elternzeit?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Recht auf Unterstützung in Elternzeit?

steffi742

Beitrag melden

Hallo, ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt und wollte gerne nach den ersten Jahr mit Elterngeld wieder auf 450 Euro oder Teilzeit arbeiten, da mein Mann mich nicht mit unterstützen kann und ich ohne Geld nicht klar komme. Nun ist das erste Jahr fast rum und mein AG will mich erst nach 3 Jahren wieder beschäftigen, hat er mir nun kurz vorher gesagt, obwohl es anders besprochen war aber hab nichts schriftliches. Nun steh ich blöd da, kein Geld mehr, Krippenplatz ist hier nicht zu kriegen um woanders zu arbeiten und Auto hätte ich auch nicht, da ich nie eins brauchte da Arbeitsplatz nah bei ist. Nun meine Frage, hab ich Anspruch auf Unterstützung in Elternzeit? So wie zB. Arbeitslosengeld? Hoffe sie können mir weiter helfen Mfg Stefanie


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Arbeitslosengeld kann man nur bekommen, wenn man dem Arbeitsmarkt tatsächlich zur Verfügung steht. Wenn Sie jedoch Teilzeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, zum Beispiel halbe Tage, können sie auch halbes Arbeitslosengeld bekommen. Ansonsten bleibt der Jobcenter. Lieben Gruß, NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Ohne Kinderbetreuung und mindestens 15 Stunden Arbeitsfähigkeit in der Woche gibt es kein ALG1. Wie wäre das Kind denn betreut gewesen, wenn Dein AG mitgemacht hätte ? In erster Linie ist der Vater des Kindes für Euch zuständig., hat der nicht genug H4 oder Wohngeld + Kindergeldzuschlag.


steffi742

Beitrag melden

Die Grosseltern wollten gern auf unsere Tochter aufpassen und wohnen im selben Haus. Jedoch hat sich der gesundheitliche Zustand in den letzten Monaten verschlechtert, das wusste mein AG aber nicht. Deshalb wäre ich froh gewesen über einen 450 Euro Job, jedoch geht nun garnichts weder Teilzeit noch 450 Euro Job, obwohl es so besprochen war. Mein Mann geht arbeiten muss jedoch knapp 1000Euro an Kredite abzahlen und hat so noch einige Sachen leider offen. Hartz 4 haben wir beide noch nie bezogen und ich war noch nie ohne Arbeit deshalb kenn ich mich überhaupt nicht mit Ansprüchen aus. Ich will nun ja auch was anderes finden,aber bisher nichts passendes gefunden, da ich erst abends, am besten Nachts arbeiten könnte. Dann hätte ich auch das Auto meines Mannes.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

ich würde anstelle deines mannes prüfen lassen, ob es nicht möglich ist, die kreditraten zu strecken oder mit hilfe der schuldnerberatung umzuschulden. 1000€ ist ne menge holz...und die arge berücksichtigt die schulden nicht, da werdet ihr kaum einen anspruch haben....


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Da ich Beamtin bin, kann ich aufgrund meines Beihilfeanspruchs leider während der Elternzeit nicht in die Familienversicherung meines Mannes. Ich muss also meine komplette PKV weiterzahlen, obwohl ich keinerlei Einkommen habe. Das gesamte Kindergeld geht dafür drauf und sogar noch etwas mehr. Mein Mann hat noch einen volljährigen Sohn aus erster E ...

Hallo, ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt und wollte gerne nach den ersten Jahr mit Elterngeld wieder auf 450 Euro oder Teilzeit arbeiten, da mein Mann mich nicht mit unterstützen kann und ich ohne Geld nicht klar komme. Nun ist das erste Jahr fast rum und mein AG will mich erst nach 3 Jahren wieder beschäftigen, hat er mir nun kurz vorher ...

Hallo. Ich habe folgendes Problem. Ich bin Mutter von einem 1 1/2 jährigen Sohn(geb. Sept.2013) mit beantragter 3jähriger Elternzeit. Meine letzte Elterngeldauszahlung bekomme ich im Juli 2015.Nun bin ich frisch schwanger geworden und uns würden dann quasi ab August 2015 bis Januar 2016 rund 500€ monatlich fehlen. Meine Frage: Besteht die Möglich ...

Guten Tag Frau Bader,  wie verhält es sich wenn man während der Elternzeit erneut schwanger wird: Wie wird das Elterngeld für das 2. Kind berechnet? Ist die Berechnungsgrundlage das Elterngeld Plus der letzten 12 Monate?  Eine weitere Frage: wenn man nach der Elternzeit keinen Kita-Platz hat und 3 Monate darauf warten muss, gibt es da eine M ...

Ich bin seit 2023 in Elternzeit (bei Arbeitgeber 1), bis 2026. Seit kurzem arbeite ich mit Zustimmung des AG1 bei einem zweiten Arbeitgeber in Teilzeit. Bei AG2 ist es ein normaler Teilzeitvertrag, nicht auf die Elternzeit begrenzt, nicht befristet. Der Plan war bei AG1 zum Ende der Elternzeit zu kündigen.  Nun erneute Schwangerschaft. Ist es ric ...

Hallo Frau Bader, ich bin eine angestellte Zahnärztin, habe schon ein Kind, befinde mich in Elternzeit Teilzeit und muss meine neue Schwangerschaft bald bei meinem Arbeitgeber melden. Als Zahnärztin bekommt man Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft und der Stillzeit.  Ich möchte gerne wissen, wie mein Gehalt in BV jetzt kalkuliert w ...

Sehr geehrte Frau Bader, zunächst vielen Dank für den Service in diesem Forum kostenlos eine Frage stellen zu können. Ich habe Ende März mein erstes Kind zur Welt gebracht und möchte nach Ende der Mutterschutzfrist und anschließender Einbringung meines Resturlaubes Elternzeit beantragen. Ich bin bei einer bay. Behörde als Beamtin beschäftigt ...

Sehr geehrte Frau Bader,   erstmal vielen Dank, dass sie uns die möglich geben zu solchen Themen Fragen zustellen.  Ich bin seit 10 Monaten Mama und mein Mann und ich wünschen uns noch ein zweites Kind. Bislang haben wir aber noch nicht an eine Planung denken können, da  uns der finanzielle Aspekt sehr unsicher macht. Eigentlich würde ich u ...

Hallo, ich bin derzeit in Teilzeit - Elternzeit. Mein Arbeitgeber will nun Kurzarbeit anmelden. Dafür wurde an jeden Mitarbeiter Kurzarbeitverträge gesendet. Wir wollen derzeit ein zweites Kind, daher machen mir die Konsequenz auf das zukünftiges Elterngeld Sorgen. Meine Frage ist nun: Muss ich diesen Vertrag unterschreiben? In wieweit schüt ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich hätte eine Frage bezüglich Teilzeit in Elternzeit. Sowie ich weiß, darf Teilzeit in Elternzeit und die gewünschten Arbeitsstunden(z.B. 4 Stunden / Tag)  nur aus dringenden betrieblichen Gründen vom Arbeitgeber verweigert werden.  Mich würde in diesem Zusammenhang interessieren, wie das mit der Arbeitszeit ist. Kan ...