Bel2405
Da ich Beamtin bin, kann ich aufgrund meines Beihilfeanspruchs leider während der Elternzeit nicht in die Familienversicherung meines Mannes. Ich muss also meine komplette PKV weiterzahlen, obwohl ich keinerlei Einkommen habe. Das gesamte Kindergeld geht dafür drauf und sogar noch etwas mehr. Mein Mann hat noch einen volljährigen Sohn aus erster Ehe, für den er auch noch Unterhalt zahlt. Das Geld ist natürlich sehr knapp. Unsere gemeinsame Tochter ist nun 17 Monate und ich möchte trotzdem gerne die vollen drei Jahre Elternzeit ausschöpfen. Haben wir/ich generell irgend einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung (Sozialhilfe, Wohngeld etc.) oder ist das von vorneherein ausgeschlossen, da ich ja Beamtin bin?
Hallo, ich würde mich einmal bei der Personalstellen erkundigen, ob es nicht doch irgend eine Unterstützung gibt. Auch beim Jobcenter würde ich mich erkundigen, schaden tut es auf keinen Fall. Liebe Grüße, NB
Pamo
Man muss sich diese arbeitsfreien Jahre leisten können, um sie zu nehmen. Es hat per se nichts mit dem Beamtenstatus zu tun: einem Angestellten oder Selbstständigen würde es genauso gehen.
SumSum076
Es ist nicht von vornherein ausgeschlossen, aber die PKV wird nicht besonders berücksichtigt. Euer Bedarf (an Unterstützung) ist dadurch nicht erhöht. Gruß Sabine
Ille1309
Hallo, ich konnte damals eine Unterstützung bei meiner Personalstelle beantragen. Es gab einen Grundbetrag (ich glaube 35 €) + einen Betrag je nach Höhe des Erziehungsgeldes (ist ein paar Jahre her, da war das Erziehungsgeld noch einkommensabhängig). Bei 100%igen Erziehungsgeld habe ich auch 100% der Krankenkassenbeiträge bekommen - außer dem Beihilfeergänzungstarif. Ich weiss aber nicht, ob es das noch gibt und ob es das bei jeder Behörde gibt/gab. Aber mal nachfragen kostet ja nichts.
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