Pflegehelferin in der schwangerschaft

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Pflegehelferin in der schwangerschaft

Ich arbeite als pflegehelferin Und weiß seit dem 13.11 das ich schwanger bin und habe es gleich mein Arbeitgeber gesagt am 16.11 hatte ich dann das Gespräch. Das ich ja nicht 5kg schwer hebe und 10kg ja auch nicht und da ich ja die Bewohner auf die Beine helfen muss (zu mir ich bin 1,56 groß und wiege 64 kg mit Baby) und ich es ja selbst merke ob es so schwer oder so ist habe ich gesagt dass ich das eigentlich nicht mehr machen möchte da wurde ich gleich pampig gefragt ob ich krank wäre oder schwanger und noch gesagt bekommen habe eine Kiste Wasser ist ja nicht schwer müsste man ja zu Hause auch tragen ich weiß dass ich schwanger bin und ich krank da ist die Frage da es sich auch nicht geändert hat was ich machen kann

von Ttttttt am 22.01.2018, 12:52



Antwort auf: Pflegehelferin in der schwangerschaft

Hallo, der Ag muss eine Gefährdungsprüfung durchführen-wenn er das nicht macht, müssen Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt wenden Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.01.2018



Antwort auf: Pflegehelferin in der schwangerschaft

Du darfst ohne weiteres bis zu 5 kg regelmäßig und bis zu 10 kg gegentlich heben und tragen/bewegen. Du kannst nicht einfach deine Tätigkeit verweigern, kannst aber erwarten, dass den Arbeitgeber die Gefährdungen alle einzeln beurteilt und dir eine geeignete Tätigkeit zuweist. Da ist als Altenpflegehelferin einiges möglich. Mobile Bewohner sind i.d.R. kein Problem. Ein bisschen heben ist auch kein Problem. Die anderen, weniger mobilen Bewohner läßt du einfach sitzen und holst Hilfe. Essen anreichen, Alltagsbegleitung ist kein Problem. Wenn da keine geeignete Tätigkeit da ist, kann dein AG dich auch in den hauswirtschaftlichen Bereich einsetzen und dort saubere Wäsche falten lassen, das Frühstücksbuffet betreuen lassen und solche Dinge. Sprich mit dem Arbeitgeber nochmals die Gefährdungsbeurteilung durch. Wenn er nicht mitmacht, wende dich an den Betriebsrat.

Mitglied inaktiv - 22.01.2018, 13:22



Antwort auf: Pflegehelferin in der schwangerschaft

@uriah: Irgendwie Frage ich mich ständig, woher Du Deine genauen Einblicke in alle möglichen Berufe her haben willst? Ist Dir und vielen anderen, die ständig gegen ein Beschäftigungsverbot in bestimmten Berufsgruppen wettern, da sie meinen, eine Schwangere würde ihnen auf der Tasche liegen für ein paar Monate, eigentlich klar, wie sehr ihr Euch ins eigene Fleisch schneidet? Ich weiß, dass hier nicht die Frage nach einem Beschäftigungsverbot war, aber was Du der Fragestellerin erklärst, was sie noch arbeiten kann, das entspringt wohl irgendwelchen Fantasien von Leuten, die in einer Traumwelt leben. Frühstücksbuffet? Ein Pflegeheim ist nicht die AIDA. Rüstige Bewohner? Die leben zu Hause oder sind Dement und hier geht dann auch häufig eine potentielle Gefahr aus. Und selbst wenn nur jemand Unterstützung beim Gehen braucht, was vereinzelt auch vorkommen mag, was für eine Hilfe soll sie denn sein, falls derjenige droht zu fallen? Essen eingeben? Auch diese Bewohner musst Du erst mal passend hinsetzen. Und glaub mir, da wiegt keiner 10 kg. Sie soll sich Hilfe organisieren? Von wem denn? Von den gestressten Kollegen, die ohnehin schon den Grossteil ihrer Arbeit mit übernehmen müssen, obwohl schon zuvor das Pensum nicht zu schaffen war? Sie soll in der Wäscherei Wäsche zusammenlegen? Und was macht derjenige, der das zuvor getan hat? Und wer versorgt die Patienten, die eigentlich sie hätte versorgen müssen? Denkt denn niemand daran, dass er auch mal alt wird und vielleicht froh ist die Hilfe zu bekommen, die er braucht? Dies funktioniert zum Grossteil jetzt schon nicht. Aber soll es das echt wert sein, sich für eine schwangere Altenpflegehelferin, Arbeit aus den Fingern zu saugen, während ihre eigentliche Arbeit keiner mehr macht? Dann hat der alte Mensch eben nur noch 5 min. statt bisher eh nur magere 10 min. zur Verfügung. Aber es ist so für einige scheinbar besser als für wenige Monate ein Beschäftigungsverbot aus dem Sozialtopf zu bezahlen, für das dann aber der Arbeitgeber eine neue Kraft einstellen oder zumindest jemanden von der Zeitarbeit holen kann. Sehr nachdenkliche Grüße

von Nelie1113 am 23.01.2018, 12:42



Antwort auf: Pflegehelferin in der schwangerschaft

Nelie1113 ich stimme dir in vielen Dingen zu. Altenpflege wäre für mich auch eine Berufsgruppe wo die Frauen in den allermeisten Fällen ein BV bekommen MUESSTEN, wie einige andere Berufe auch. leider sieht die Wirklichkeit eben oft anders aus. Und die wo es eigentlich nicht nötig wäre - mit entsprechender Umplanung - die bekommen es. Und meistens nicht weil es anders nicht geht, sondern aus Bequemlichkeit seitens des AG...

Mitglied inaktiv - 23.01.2018, 17:04



Antwort auf: Pflegehelferin in der schwangerschaft

Die TE hat nicht behauptet, dass sie in einem Pflegeheim arbeitet. Und in Altenheimen gibt es auch all die Tätigkeiten, die ich erwähnt habe. Derjenige, der in der Wäscherei arbeitet, wird ja auch mal krank und hat auch mal Urlaub. Das sind alles Möglichkeiten und wenn man es will, schafft man Umsetzmöglichkeiten. Wenn man nicht will, findet man Gründe, um nicht arbeiten zu können. Sie ist nur eine Altenpflegehelferin, keine examinierte Pflegekraft. Da hat sie ein breites Spektrum an zumutbaren Möglichkeiten, z.B. in der Alltagsbegleitung. Du wirkst sehr aggressiv, warum auch immer. Ich muss mich dir gegenüber nicht erklären und werde ich auch nicht.

Mitglied inaktiv - 23.01.2018, 18:24



Antwort auf: Pflegehelferin in der schwangerschaft

@uriah Die TE hat auch nicht geschrieben, dass sie ein BV möchte bzw. nicht mehr arbeiten möchte. Sie hat lediglich geklagt, dass der AG anscheinend keinerlei Rücksicht nimmt und sie weiterhin schwer tragen muss und fragt was sie nun machen kann. Ich finde die Frage durchaus berechtigt. Die "Ersatztätigkeiten" die du aufzählst, sind ja schön und gut, nützt der TE aber nichts, wenn sie nicht entsprechend umgesetzt wird sondern wie vorher weiter machen muss. Auch du wirst schonmal über die Zustände in Heimen gehört haben und was die TE berichtet passt leider ins Bild.

von bellis123 am 23.01.2018, 19:23



Antwort auf: Pflegehelferin in der schwangerschaft

Sie hat gefragt, was sie machen kann und ich habe ganz zutreffend die Frage beantwortet und die unschädlichen Ersatztätigkeiten aufgeführt. Natürlich liegt es nun am Arbeitgeber, die Gefährdungsbeurteilung zu machen und die unschädlichen Ersatztätigkeiten zuzuweisen. Was gibt's da zu kritisieren?

Mitglied inaktiv - 23.01.2018, 19:31



Antwort auf: Pflegehelferin in der schwangerschaft

Uriah Macht der AG aber anscheinend nicht. Und das seit 2 Monaten!

von bellis123 am 23.01.2018, 20:06



Antwort auf: Pflegehelferin in der schwangerschaft

Wurde doch korrekt beantwortet: Frau Bader: ans Gewerbeaufsichtsamt wenden uriah: an den Betriebsrat wenden Beide sind in der Lage, die Arbeitsschutzvorschriften beim Arbeitgeber durchzudrücken.

Mitglied inaktiv - 23.01.2018, 20:18



Antwort auf: Pflegehelferin in der schwangerschaft

Nochmal @ Uriah: Du sagst zu mir ich wirke aggressiv, das war nicht meine Absicht und wenn, dann würde ich es eher als resigniert bezeichnen von Aussagen, die eben nichts mit dem wirklichen Leben zu tun haben. Natürlich musst Du Dich mir nicht erklären, aber Du stellst immer wieder Behauptungen in den Raum, so als wüsstest Du genauestens Bescheid über die Gegebenheiten in sämtlichen Berufen. Ich arbeite seit über 20 Jahren in diesem Beruf, in verschiedensten Einrichtungen, vom Krankenhaus über Behindertenpflege bis hin zur ambulanten Pflege und auch in verschiedensten Positionen, von der Pflegehelferin bis hin zur stv. PDL. Wieso ich davon ausgehe, dass die Fragestellerin in einem Pflegeheim arbeitet? Nun sie schrieb von Bewohnern und weder im Krankenhaus, im Behindertenbereich noch in der ambulanten Pflege werden die Menschen so bezeichnet. Du scheinst ja auch von einem Pflegeheim auszugehen, nachdem Du von Frühstücksbüfett und Wäscherei, Essen eingeben etc. redest, oder nicht. Falls Du jedoch auf das Wort Altersheim oder Pflegeheim anspielst, so glaub mir, der Unterschied ist hier lediglich der Name, nicht jedoch das Klientel. Ohne Pflegegrad wird dort so gut wie niemand aufgenommen. Du schreibst auch, sie wäre Pflegehelferin, hier wäre das Spektrum größer sie woanders einzusetzen. Das sehe ich genau anders herum. Eine Fachkraft kann ich so einsetzen, dass sie tatsächlich Arbeiten erledigen kann, die das Team entlasten. Sämtliche administrativen Tätigkeiten, Pflegeplanung, SIS, Dienstplan schreiben, Tabletten stellen etc. Dies ist zwar immer noch nicht Ideal, wenn dafür die anderen Mitarbeiter statt bisher 15 auf einmal über 20 Menschen zu pflegen haben, nimmt ihnen zumindest aber die Arbeiten drum herum ab. Eine Pflegehelferin kannst Du hierfür nicht einsetzen und wieder entsteht hier der Teufelskreis. Und Dein Argument mit es wäre auch jemand krank oder im Urlaub in z.B. der Wäscherei mag zwar stimmen, aber auch hier muss doch zuvor schon jemand anders da gewesen sein, der das dann übernommen hat, oder? Weiter hast Du natürlich recht, dass sich die Fragestellerin an eine andere Stelle wenden muss die das dann klärt, leider wird der Arbeitgeber hierüber nur auch nicht sehr erfreut sein (ich gehe jetzt nicht davon aus, dass dies seine erste schwangere Mitarbeiterin ist und er einfach ganz und gar unwissend ist) und sie es spüren lassen und auch das Arbeiten nach der Elternzeit wird nicht mehr gut möglich sein. Grüße

von Nelie1113 am 24.01.2018, 11:45



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