Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Frage zur Pflege der Mutter / Schwiegermutter bei Schwangerschaft

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Frage zur Pflege der Mutter / Schwiegermutter bei Schwangerschaft

froeste

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Guten Tag, vorab ein paar Informationen zur aktuellen Situation. - meine Frau arbeitet Vollzeit in der Kita und ist seit kurzem schwanger - meine Frau hat eine Schwester, Verheiratet und ohne Kinder - meine Schwiegermutter hat aktuell die Pflegestufe 2 - aktuell ist es so, dass meine Frau und ihre Schwester die Pflege im vierwöchigem Rhythmus teilen Ich habe eine Frage wer sich um die Pflege meiner Schwiegermutter kümmern muss und ob wir auf eine Bevorzugung für eine Pflegeplatz in einer Einrichtung bekommen können? Können Sie mir zusätzlich mitteilen, bei wem wir weitere Informationen bzw. Unterstützung für Klärung erhalten können?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Pflegegrad 2 ist ja wenig, da kann sie das meiste alleine - oder der Pflegegrad muss geändert werden. Ansonsten gibt es keine Bevorzugung. Liebe Grüße NB


peekaboo

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Kann dir aber leider nur aus eigener Erfahrung berichten. Meine Eltern wohnen circa 300 km weg von mir und als meine Mutter pflegebedürftig wurde, mussten ich und mein Bruder (der 150km weg wohnte) das irgendwie organisieren. Ich habe alle Pflegeheime und ich spreche hier von bestimmt 40 Stück bei mir in der Gegend, bei meinem Bruder in der Gegend und da wo sie eigentlich wohnt angerufen und abgeklappert, bis es dann bei einem geklappt hat. Leider kündigte dies dann nach drei Wochen, da meine Mutter schwer dement war und viel laut gerufen hat und die Heimleitung Sie raus haben wollte. Also ging der Stress wieder von vorne los. Keine Bevorzugung, sondern irgendwie organisieren. Mein Tipp kümmert euch jetzt schon um einen Pflegeplatz und klärt wie es eventuell mit den anfallenden Kosten ist.


Pamo

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Niemand muss sich kümmern. Einen Anspruch auf einen Heimpflegeplatz gibt es nicht. All das ist eine private Vereinbarung.


Pamo

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Wenn die Dame nur Pflegegrad 2 hat, dann ist sie entweder in der Lage, fast alles noch allein zu erledigen - wenn auch langsam - oder sie ist falsch eingestuft und sollte einen Antrag auf PG 3 oder 4 stellen.


Neverland

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Der pflegeaufwand bei grad2 hält sich in Grenzen. Sie sollte also noch vieles, mit Unterstützung, selbst schaffen. Insofern würde evtl ein Pflegedienst vor Ort Erleichterung schaffen. Es kann auch gemischt werden, akso ambulante Pflege und pflegende Angehörige. Lasst euch da beraten. Wann war das letzte Gespräch mit einem Pflegedienst? Dazu seit ihr ja alle 6 Monate verpflichtet. An diesen würde ich.mich wenden. Wir haben wegen dringender Kurzzeitpflege fast ein Jahr später Anrufe bekommen das etwas frei wäre. Pflege wurde plötzlich nach einem KH-Aufenthalt nötig, Verschlechterung innerhalb wenigen Wochen bis zum Tod.


froeste

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Hallo, vielen Dank für die ersten Antworten. Ich denke, dass der Pflegegrad in Kürze erneut bewertet werden muss, da er vor etwa einem Monat festgelegt wurde. Gibt es eine Regelung, wer die Pflege durchführen sollte/muss? Da wir aufgrund des Kindes bald keinen Platz mehr in unserer Wohnung haben und die Schwester meiner Frau einen zusätzlichen Raum zur Verfügung hat.


Pamo

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Niemand "muss die Pflege durchführen". Es dürfen Freiwillige vortreten. Oder wurde jemand vom Gericht zum Betreuer bestellt? Dieser muss die Pflege organisieren. Die Dame darf auch ohne Pflege leben. Wenn es nicht mehr ohne Pflege geht, bspw weil sie gestürzt ist und im KH war und von dort nicht allein nach Hause geschickt werden kann, dann wird der soziale Dienst nach Bevollmächtigten suchen und Lösungsvorschläge machen. Sogar eine unverheiratete Tochter ohne Kinder, die in der Wohnung neben ihrer Mutter lebt, *muss* nicht die Pflege übernehmen. Die Mutter muss selber etwas organisieren oder eben etwas runterkommen bis sie akzeptiert, dass andere organisieren und bestimmen.


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