Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

nochmal Arbeiten in Elternzeit

Frage: nochmal Arbeiten in Elternzeit

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Sehr geehrte Frau Bader, danke vorab für Ihre Antwort weiter unten. Ich glaub wir haben uns missverstanden weil sie meinten sie sehen das Problem nicht. Darf ich nochmal fragen? - jetzt Erziehungszeit bis 31.12.2008 und gleichzeitig Teilzeit beim AG mit 50% - ab 01.01.2008 wollte ich diese 50% auf 78 (30 Std.) erhöhen was abgelehnt wurde. Entweder weiterhin 50% oder gar nichts. Meine Frage konkret. Wenn ich meine Erziehungszeit zum 01.01.2008 beende und in den Beruf zurückkehre darf mir mein AG eine Reduzierung meiner Vollzeitstelle (38,5) auf eine 30 Std.-Stelle verweigern?! Viele liebe Grüße Daniela Seipel


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, jetzt habe ich es verstanden. Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn: - mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EU) - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt. Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de Liebe Grüsse, NB


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