Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Neuer Job in Elternzeit

Frage: Neuer Job in Elternzeit

DeMamaaaa

Beitrag melden

Guten Tag, Folgende Eckdaten sind bei mir aktuell: Elternzeit bis 14.1.2014 Derzeit unbefristet angestellt (In Probezeit Schwangerschaft. Sofort BV) Nun habe ich ab Mitte Dez einen neuen Job. Eine Rückkehr in den alten ist aufgrund unterschiedlicher Bedingungen ausgeschlossen. Wie gehe ich jetzt vor? Elternzeit verkürzen? Aufhebungsvertrag? Oder Elternzeit verlängern und eben diesen neuen 30 Std Job als Teizeittätigkeit antreten und anderen dann fristgerecht kündigen? Elterngeld bekomme ich eh Mitte Dez das letzte Mal. Ich weiß, es ist kurzfristig aber der Job ein Traum. Können Sie mir 2 Varianten aufzeigen. Für den Fall der Kooperation und des Querstellens meines jetztigen AG? Vielen Dank und einen schönen 1.Advent


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, am sichersten ist es natürlich, wenn Sie den Job nur bis 30 h antreten, Frage ist aber, ob der neue Arbeitgeber das mit macht. dann müssen Sie, Frist sind drei Monate, zum Ende der Elternzeit kündigen. Ein Aufhebungsvertrag ist möglich, der Arbeitgeber würden aber möglicherweise nicht mitmachen, da es ja nicht an ihm liegt. Liebe Grüße, NB


SumSum076

Beitrag melden

Wenn dein AG nicht will.... Dann kannst du nicht rechtzeitig kündigen, bekommst keinen Aufhebungsvertrag, darfst nicht in Teilzeit beim anderen AG arbeiten und nicht deine Elternzeit verkürzen. Wenn dein AG einverstanden ist, könnt ihr euch auf eine verkürzte Kündigungsfrist einigen. In dem Fall geht auch ein Vertragsende von heute auf morgen. Meist macht man dann einen Aufhebungsvertrag. Eine Elternzeitverkürzung bringt dir gar nix. Wenn du nicht kündigen willst, weil du deinen alten Job zur Sicherheit noch behalten möchtest, und dein AG mitspielt, kannst du deine Elternzeit sogar um die Probezeit beim neuen AG verlängern (und erst zum Ende kündigen) und Teilzeit in EZ machen. Gruß Sabine


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Ich bin seit 2023 in Elternzeit (bei Arbeitgeber 1), bis 2026. Seit kurzem arbeite ich mit Zustimmung des AG1 bei einem zweiten Arbeitgeber in Teilzeit. Bei AG2 ist es ein normaler Teilzeitvertrag, nicht auf die Elternzeit begrenzt, nicht befristet. Der Plan war bei AG1 zum Ende der Elternzeit zu kündigen.  Nun erneute Schwangerschaft. Ist es ric ...

Hallo Frau Bader, ich bin eine angestellte Zahnärztin, habe schon ein Kind, befinde mich in Elternzeit Teilzeit und muss meine neue Schwangerschaft bald bei meinem Arbeitgeber melden. Als Zahnärztin bekommt man Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft und der Stillzeit.  Ich möchte gerne wissen, wie mein Gehalt in BV jetzt kalkuliert w ...

Sehr geehrte Frau Bader, zunächst vielen Dank für den Service in diesem Forum kostenlos eine Frage stellen zu können. Ich habe Ende März mein erstes Kind zur Welt gebracht und möchte nach Ende der Mutterschutzfrist und anschließender Einbringung meines Resturlaubes Elternzeit beantragen. Ich bin bei einer bay. Behörde als Beamtin beschäftigt ...

Sehr geehrte Frau Bader,   erstmal vielen Dank, dass sie uns die möglich geben zu solchen Themen Fragen zustellen.  Ich bin seit 10 Monaten Mama und mein Mann und ich wünschen uns noch ein zweites Kind. Bislang haben wir aber noch nicht an eine Planung denken können, da  uns der finanzielle Aspekt sehr unsicher macht. Eigentlich würde ich u ...

Hallo, ich bin derzeit in Teilzeit - Elternzeit. Mein Arbeitgeber will nun Kurzarbeit anmelden. Dafür wurde an jeden Mitarbeiter Kurzarbeitverträge gesendet. Wir wollen derzeit ein zweites Kind, daher machen mir die Konsequenz auf das zukünftiges Elterngeld Sorgen. Meine Frage ist nun: Muss ich diesen Vertrag unterschreiben? In wieweit schüt ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich hätte eine Frage bezüglich Teilzeit in Elternzeit. Sowie ich weiß, darf Teilzeit in Elternzeit und die gewünschten Arbeitsstunden(z.B. 4 Stunden / Tag)  nur aus dringenden betrieblichen Gründen vom Arbeitgeber verweigert werden.  Mich würde in diesem Zusammenhang interessieren, wie das mit der Arbeitszeit ist. Kan ...

Hallo,  Folgender Fall: Ich bin in der Pflege tätig und wurde deshalb ins Beschäftigungsverbot geschickt, als ich schwanger wurde. Ich habe im Juni 23 mein erstes Kind bekommen, und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Im September 24 bin ich erneut schwanger geworden, habe meinen Arbeitgeber informiert, und ihnen wieder vom Frauenarzt d ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit (- September 2026). Meine Firma wird aber demnächst ihren Betrieb einstellen. Ich habe jetzt eine Kündigung zum 31.September erhalten (mit Zulässigkeitsbescheid vom Gewerbeaufsichtsamt). Wie bei meinen Arbeitskolleginnen steht auch in meiner Kündigung, dass ich nach § 38 Abs. 1 S. ...

Hallo Frau Bader, mein AG hat mir folgenden Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit zukommen lassen. Kann ich das so unterschreiben damit danach mein alter Arbeitsvertrag wieder gilt?   wird folgender Nachtrag zum Arbeitsvertrag geschlossen: Der Arbeitsvertrag wird in der Elternzeit wie folgt geändert: Die Vereinbarung gilt für die Da ...

Hallo Frau Bader , meine 3 jährige Elterzeit endet am 26.januar 2026. Nun bin ich erneut schwanger Geburtstermin ist der 15.04.2026. wie bei meiner ersten Schwangerschaft werde ich von meiner Frauenärztin ins bv gesetzt. Was steht mir nun in der Schwangerschaft zu? Bekomme ich durch das bv mein normales Gehalt wieder wie auch in der ersten Schw ...