Hallo Frau Bader, unser Sohn kam im Oktober 2014 zur Welt. Damals haben wir, also mein Ehemann und ich, beschlossen, Elterngeld für mich alleine zu beantragen. Der Antrag wurde genehmigt und ich erhalte seitdem das Elterngeld mit der Auszahlung auf zwei Jahre. Nach reiflicher Überlegung hat mein Mann gestern beschlossen, dass er dieses Jahr doch gerne zwei Monate in Elternzeit zu gehen möchte. Favorisiert sind die Monate Juni und August 2015. Können wir für meinen Mann doch noch Elternzeit/Elterngeld in Anspruch nehmen oder ist das nicht mehr möglich, da ich bereits das Elterngeld erhalte? Ändert sich dann mein Antrag bzw. meine Geldleistungen oder bleiben diese davon unberührt? Ich weiß, dass der Arbeitgeber sieben Wochen vor Antritt informiert werden bzw. das ihm vom ZBFS der genehmigte Antrag vorliegen muss. Für Ihre Rückmeldung bedanke ich mich im Voraus! Viele Grüße Cora
von Cora_78 am 07.01.2015, 15:59