Hallo Frau Bader, folgende Situation: Dezember 2014 wurde Sohn 1 geboren, ich bin Festangestellte seit 2010 auf 140 Std. monatlich, Elternzeit bis Februar 2017 genommen. Ende 2016 erneute Schwangerschaft, Elternzeit bis 03.06.17 verlängert (ab 04.06.17 erneuter Mutterschutzbeginn) Mein Arbeitgeber meint, dass die mir keinen Zuschuss zum Mutterschutzgeld zahlen müssen. Ist das so rechtens?
von Mina1984 am 29.07.2017, 12:22