Hallo Frau Bader, wenn eine Frau während der Elternzeit erneut schwanger wird, kommt es ja zu einer Überschneidung von Mutterschutzfristen und Elternzeit. Was zahlen denn dann Krankenkasse und v. a. Arbeitgeber? Ist letzterer überhaupt in der Pflicht? Beispiel: Zweijährige Elternzeit 1. Kind läuft aus: 25.09.2010 Errechneter Entbindungstermin für 2. Kind: 18.10.2010 Danke und Grüße Memem
Mitglied inaktiv - 21.01.2011, 20:54