Sehr geehrte Frau Bäder.
Ich bin freischaffende Künstlerin. Nächste Woche beginnt mein Mutterschutz der bis Januar geht.
Leider ist meine letzte Gage noch nicht überwiesen worden.
Bis zur Entbindung bekomme ich wohl einen Hauch von nichts an Mutterschaftsgeld. Nach der Entbindung wird dieses evtl von der Elterngeldstelle auf volles Elterngeld aufgestockt, welches wesentlich höher wäre als reines Mutterschaftsgeld.
Können sie mir 1. Sagen ob es ein Problem ist wenn die letzte Gage
- im Mutterschutz vor Entbindung,
- im Mutterschutz nach Entbindung,
- in der Elternzeit ausbezahlt wird?
Führt das zu einer Kürzung der Bezüge?
Können sie mir 2. etwas zu
wenn das Mutterschaftsgeld nach der Entbindung weniger als das Elterngeld wäre und ich durch verlängerten Mutterschutz wg Zwillingen einen Nachteil hätte, wird das Mutterschaftsgeld auf Elterngeld aufgestockt sagen?
von
Flix14
am 30.08.2017, 14:36
Antwort auf:
Letzte Gage wird in Mutterschutz/Elternzeit erst ausgezahlt
Hallo,
wenn Sie freischaffend, also selbstständig sind, haben Sie keinen Mutterschutz.
Und es wird auch nicht wird Elterngeld aufgestockt. Vielmehr ist es so, dass jeder ab Geburt Elterngeld erhält, aufgrund des Mutterschaftsgeldes, welches höher ist, bekommt man dann eben nicht raus.
In der Zeit, in der Sie Eltern Geld beziehen, wird die Gage voll angerechnet.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.08.2017
Antwort auf:
Letzte Gage wird in Mutterschutz/Elternzeit erst ausgezahlt
PS: ich bin gesetzlich krankenversichert über die KSK
von
Flix14
am 30.08.2017, 14:37
Antwort auf:
Letzte Gage wird in Mutterschutz/Elternzeit erst ausgezahlt
Freischaffende Künstlerinnen, die über die KSK versichert sind, haben Mutterschutz und bekommen Mutterschaftsgeld.
LG terkey
von
Terkey235
am 01.09.2017, 12:46
Antwort auf:
Letzte Gage wird in Mutterschutz/Elternzeit erst ausgezahlt
Liebe Frau Bäder.
Da ich über die KSK gesetzlich krankenversichert bin. Habe ich wohl schon Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Was sich für mich allerdings finanziell erst mal negativ auswirkt. Können sie evtl auf Grundlage dieser Annahme meine Frage nochmals beantworten?
von
Flix14
am 04.09.2017, 12:16