Kurzarbeit in Elternzeit mit Teilzeitvertrag

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kurzarbeit in Elternzeit mit Teilzeitvertrag

Sehr geehrte Frau Bader, Ich befinde mich in meinem 2. Elternzeitjahr, habe 3 beantragt. Mit meibem Arbeitgeber habe ich ab Oktober einen Teilzeitvertrag. Nun ist es so, dass der Bereich in welchem ich tätig war komplett in Kurzarbeit Null gesetzt werden soll ab August. Bisher habe ich keine Info vom Arbeitgeber. Wie verhält es sich mit meinem Teilzeitvertrag? Kann dieser noch vor Oktober vom Arbeitgeber gekündigt werden oder steht mit der Arbeitsplatz zu? Kann das Arbeitsverhältnis auch direkt auf Kurzarbeit gesetzt werden? Steht mir dann Kurzarbeitergeld zu? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort

von sabberlise am 21.07.2016, 15:44



Antwort auf: Kurzarbeit in Elternzeit mit Teilzeitvertrag

Hallo, da gelten die Regeln, die für alle anderen Arbeitnehmer auch gelten. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.07.2016



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