Hallo frau bader,
Ich bin an der bandscheibe operiert, bin derzeit in meinem beruf arbeitsunfähig. Ich bin altenpflegerin, mein atzt rät mir zu umschulung. Momentan bekomme ich krankengeld. Wir würden gerne ein 2. Kind bekommen. Die frage die sich mir jetzt stellt, wenn ich in meiner arbeitsunfähigkeit schwanger werden würde, würde ich dann ein beschäftigungsverbot bekommen oder wie würde das finanziell für mich weiter gehen?
von
knutschbackemama
am 13.07.2017, 23:48
Antwort auf:
Krankengeld dann schwanger, beschäftigungsverbot
Hallo,
Die Krankschreibung geht dem BV vor.
Liebe Grüsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.07.2017
Antwort auf:
Krankengeld dann schwanger, beschäftigungsverbot
Nein, wenn die nicht arbeitsfähig bist, dann bekommst du kein Beschäftigungsverbot, dann musst du weiter krankgeschrieben werden.
von
chrissicat
am 14.07.2017, 05:12
Antwort auf:
Krankengeld dann schwanger, beschäftigungsverbot
Leider nein, wenn du deinen Beruf aufgrund einer Bandscheiben-OP gar nicht ausüben kannst, bleibt weiter Krankengeld. AU hat immer Vorrang vor BV und für ein BV ist eine wichtige Voraussetzung, dass du arbeitsfähig bist. Ein individuelles BV gibt es auch nur bei schwangerschaftsbedingten Beschwerden und prinzpiell Arbeitsfähigkeit.
Mitglied inaktiv - 14.07.2017, 07:27
Antwort auf:
Krankengeld dann schwanger, beschäftigungsverbot
Hinzu kommt auch noch, dass die AU nicht Schwangerschaftsbedingt ist und somit das Elterngeld mindert.
LG
von
Lewanna
am 14.07.2017, 10:02