MiriStern
Liebe Frau Bader, wird das Elterngeld beim Kindergeldzuschlag als komplettes Einkommen gerechnet? Ich bekomme den Mindestsatz von 375 Euro (da zwei Kleinkinder). Im Internet gibt es einen Rechner und das Elterngeld würde bei uns den Unterschied machen ob wir den Zuschlag bekommen würden oder nicht. Vielen Dank
Hallo, Beim Kinderzuschlag wird Elterngeld seit 2011 grundsätzlich als Einkommen angerechnet. Ausnahme: Elterngeldberechtigte, die vor der Geburt ihres Kindes erwerbstätig waren und danach den Kinderzuschlag beziehen, haben einen Elterngeldfreibetrag, der dem Einkommen vor der Geburt entspricht, jedoch höchstens 300 Euro monatlich beträgt. Bis zu dieser Höhe steht das Elterngeld ggf. zusätzlich zur Verfügung. Liebe Grüße NB
luvi
Hallo, mir wurde erklärt, dass,es bei der Berechnung des Kinderzuschlags davon abhängt, ob das Elterngeld erarbeitet wurde, oder nicht. Bei "erarbeitetem" Elterngeld gibt es einen Freibetrag von 300 Euro (der nicht berücksichtigt wird), wenn man nur den Mindestbetrag erhält ohne vorher gearbeitet zu haben, wird alles angerechnet. Solltest du einen Teil erarbeitet haben (weil Du z.B. nur wenige Monate zwischen den Kindern gearbeitet hast) erhältst Du bis zu dieser Höhe den Freibetrag. Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt. Luvi
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, ich muss Sie jetzt nochmal dazu befragen. Seit 1.1.2011 gilt ja die neue Regelung, dass das Elterngeld auf Hartz 4 und Kindergeldzuschlag angerechnet wird, bei vorangegangener Berufstätigkeit 300€ Freibetrag. Nun betrifft es mich leider doch. Da ich es auf 2 Jahr gesplittet habe, hab ich nur einen Freibetrag von 150€? Beek ...
Hallo Die Nachbarstochter ist schwanger. Sind noch nicht verheiratet, beide verdienen nicht so viel, ihr Vertrag läuft dann im Mutterschutz aus. Würden sie zu dem Elterngeld Wohngeld und Kindergeldzuschlag beantragen stellt sich die Frage wie das Elterngeld angerechnet wird wenn sie es splitten würde. Der eigentliche Betrag oder nur der halbe ...
Hallo, Ich bin aktuell berufstätig und Schwanger und alleinerziehend. Ich würde gerne wissen ob es möglich ist nach der Geburt lediglich bei Elterngeld von über 600 Euro den Kindergeldzuschlag zu erhalten? Liebe Grüße
Sehr geehrte Frau Bader, liebe Community! Ich frage für ein befreundetes Paar, ob für sie Anspruch auf Elterngeld bestehen könnte: Vater deutsche Staatsbürgerschaft, Mutter australische Staatsbürgerschaft, verheiratet. Sie sind vor Kurzem nach Deutschland gezogen, da er hier für einige Jahre arbeiten wird. Sie hat ihre alte Stelle gekünd ...
Sehr geehrte Frau Bader, unser erstes Baby ist im Mai 2025 zur Welt gekommen. Ich bin derzeit in Elternzeit und erhalte fast den maximal möglichen Elterngeldbetrag. Die Elternzeit dauert insgesamt 12 Monate, und im Mai 2026 gehe ich wieder arbeitsteilig (Teilzeit) arbeiten – geplant sind 15 bis maximal 20 Stunden pro Woche. Wir möchten jetzt ...
Liebe Frau Bader, ich habe eine Frage zum Elterngeld beim zweiten Kind. Mein erstes Kind ist am 04.01.2024 geboren. Ich habe 12 Monate Basiselterngeld bezogen und die letzte Zahlung im Dezember 2024 erhalten. Im Mai 2025 habe ich ein Kleingewerbe angemeldet und gestartet. Nun bin ich erneut schwanger und habe einen Entbindungstermin fü ...
Hallo, Ich werde im Herbst, nach einer 6-monatigen Pause, mein praktisches Jahr des Medizinstudiums fortführen. Dieses wird mit einer Aufwandsentschädigung vergütet und hat 40-Arbeitsstunden pro Woche. Es ist Pflicht, zur Beendigung meines Studiums, dieses praktische Jahr zu absolvieren. Kann ich daneben Elterngeld erhalten? Laut Elterngeldstelle h ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin gerade etwas verzweifelt. Mein 1. Kind ist am 30.06.2024 zur Welt gekommen. Ich bin aktuell noch in Elternzeit und erhalte Elterngeld Plus. Aktuell bin ich wieder schwanger und bereits seit wenigen Tagen in Mutterschutz. Mein 2. Kind kommt voraussichtlich Anfang März. erhalte ich nun nur den Mindestsatz beim Elter ...
Ich habe eine Frage zum Thema beitragsfreie gesetzliche Krankenversicherung während des Bezugs von Elterngeld. Nehmen wir folgendes Beispiel, Ausgangssituation Ehepaar (verheiratet) mit lieblichem Kind Elternteil I war vor der Geburt des gemeinsamen leiblichen Kindes pflichtversichert, jedoch im ALG I Bezug, hat also keinen Arbeitgeber gehabt. El ...
Hallo. Meine Situation soll speziell sein. Ich habe von Januar 2025 bis 30.09.25 als Aushilfe gearbeitet. Ab 18.08.25 habe ich eine teilzeit Stelle bei der stadt bekommen. Am Weihnachten festgestellt das ich schwanger bin. Bis termin bei fa gewartet danach Chefin mitgeteilt. Jetzt bin ich in der 10 Woche, habe am Montag Termin gehabt wegen bv, de ...
Die letzten 10 Beiträge
- Arbeitgeber und Kindkrankschreibung.
- Vater Sorgerecht
- Weniger elterngeld wegen bv ?
- Brückenteilzeit
- Minijob während der Elternzeit
- Wechsel von Basis-Elterngeld (Elternteil I) auf Partnermonate (Elternteil II) - Rückfrage zu Krankenkassenbeiträgen
- Unterhalt berechnen
- Berechnung für Beschäftigungsverbot
- Umsetzung nach Elternzeit
- Änderung der Wohnsituszion beim Vater