niceCut84
Sehr geehrte Frau Bader. Ich habe vor nach Ablauf der schon beantragten Elternzeit meinen Arbeitgeber zu wechseln. Hierzu möchte ich gerne fristgerecht meinen Arbeitsvertrag zum 01.06.16 kündigen. Etwaige Urlaubsansprüche möchte ich für den zweiten Monat meiner Elternzeit geltend machen in dem ich Arbeiten in Teilzeit 30h/ Woche beantragt habe. Ist das grundsätzlich möglich, oder kann mein Arbeitgeber mich zwingen einen Monat länger im Betrieb zu bleiben um meinen Urlaub zu nehmen?! Mit freundlichen Grüßen niceCut84
Hallo, der AG kann den Urlaubsantrag aus betrieblichen Gründen ablehnen, wenn er das nicht tut, werden die Einkünfte auf das EG angerechnet. Ansonsten wird der Urlaub ausgezahlt - das wäre die bessere Lösung Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Wenn Du fristgerecht gekündigt hast, hast Du gekündigt und der Vertrag endet dann. Er kann dir anbieten, den Urlaub auszuzahlen, wenn er nicht will, dass du ihn nimmst, weil du z.B. noch irgendwelche Sachen übergeben oder jemanden einarbeiten musst. LG Lilly
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