Frage:
Teilzeitarbeit während der Elternzeit und Schwangerschaft
Hallo Frau Bader,
Ich bin bis Nov. 24 in der Elternzeit und hab bei 1. Jahr Elterngeld in voller Höhe erhalten.
Jetzt bin ich im 2. Jahr und möchte wieder arbeiten und wir haben einen Plan für das 2. Kind.
Wie soll ich vor der 2. Schwangerschaft arbeiten, um ein voller Elterngeld (67% von meinem Gehalt) zu haben?
Ich möchte wieder ab August als Teilzeit (96 Stunden pro Monat) arbeiten und möchte wissen, ob ich mein Elternzeit beenden muss oder während der Elternzeit daneben Teilzeit arbeiten?
Die Entscheidung ist abhängig von den Elterngeld bei 2. Kind.
Vielen Dank im Voraus
von
Mon P
am 27.03.2023, 12:31
Antwort auf:
Teilzeitarbeit während der Elternzeit und Schwangerschaft
Hallo,
Sie haben zwei Möglichkeiten:
1. Sie arbeiten genau soviel wie vor Kind1
2. Kind2 wird ca 16 Mo. nach Kind1 geboren.
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt, wenn das Kind vor dem 01.09.2021 geboren ist. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Auf die Ausklammerung kann man verzichten, wenn das Kind ab dem 01.09.2021 geboren ist.
Wenn man EG Plus bezieht und die Elternzeit wegen einer weiteren Geburt vorzeitig beendet, kann man sich ab dem ersten Geburtstag den Restbetrag auszahlen lassen
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.03.2023
Antwort auf:
Teilzeitarbeit während der Elternzeit und Schwangerschaft
Um das gleiche Elterngeld zu bekommen, musst Du genau so viel arbeiten wie vor dem ersten Kind. Wenn Du da VZ gearbeitet hast, musst Du das vor der 2. Schwangerschaft auch machen. Arbeitest Du nur Teilzeit fließt der Teilzeitlohn in die Berechnung mit ein.
Während der EZ kannst Du bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten. Wenn Du mehr arbeiten willst, musst Du die EZ beenden (geht aber nur mit Zustimmung des Arbeitgebers; ansonsten kann man die EZ nicht einfach so vorzeitig beenden).
von
Suomi
am 27.03.2023, 12:38
Antwort auf:
Teilzeitarbeit während der Elternzeit und Schwangerschaft
Hallo, vllt verstehe ich jetzt die Frage falsch, dann antworte nochmal, aber volles Elterngeld ist immer 67 Prozent vom Einkommen der letzten 12 Monate. Du musst also 12 Monate arbeiten um „volles Elterngeld von 67 Prozent“ wie du es nennst zu bekommen. Ob du dabei Tz in eZ oder normal TZ oder Vz arbeitest ist für die 67 Prozent egal.
Wie hoch das Elterbgeld dann in Euro ist hängt natürlich davon ab, was du netto verdienst und ob es einen Geschwister/ Zwillingsbonus gibt oder du so wenig verdienst dass du auf den Mindedtsstz aufgestockt wird oder so viel dass beim Höchstsatz gedreckelt wird.
Grob:
67 Prozent von 1000 netto, die du 12 Monate lang für deine Stubdenzshl verdienst sind 670 Euro EG.
67 Prozent von 2000 netto, die du 12 Monate lang für deine Stundenzshl verdienst sind 1340 Euro EG
67 Prozent von 2000 netto die du aber nur 6 Monate lang für deine Stundenzshl verdienst und 6 Monate nicht arbeitest sind 670 Euro Eg
von
netteKlarinette
am 27.03.2023, 14:07
Antwort auf:
Teilzeitarbeit während der Elternzeit und Schwangerschaft
Wenn ich es richtig rauslese ist ihr Kind im November 2022 geboren. Basis-EG bekommen sie bis bis einschließlich Oktober 2023. EZ haben sie für 2 Jahre gemeldet.
Offene Frage:
Wieviele Stunden haben Sie vor der Geburt des Kindes gearbeitet?
Sie möchten ab August 2023 96 Stunden im Monat TZ in EZ arbeiten, was 24 Wochenstunden entspricht.
Hat ihr AG dem zugestimmt?
Bedenken Sie, dass bei Gehalt das EG mit in die Berechnung einfließt. Evtl. kürzt es sich dadurch. Sie könnten die Monate August bis Oktober (3 Monate) in EGplus umwandeln lassen, welches das Geld was sie behalten dürfen erhöht. Es hat auch den Vorteil, dass bei der Berechnung eines neuen EG 14 Monate EG-Bezug vom 1. Kind ausgeklammert werden können. Bei Basis-EG sind es nur 12 Monate.
Um die gleiche Höhe des EG wie jetzt zu haben müssen sie genauso viele Stunden arbeiten wie vor der Geburt des 1. Kindes. Wenn sie mehr Stunden arbeiten wie vor der Geburt können sie die Zeit verkürzen um auf das gleiche EG zu kommen.
Beispiel, wenn sie genau 1 Jahr bis zum Beginn des neuen Mutterschutzes arbeiten würden. Sie beginnen die Arbeit am 1. Geburtstag ihres Kindes.
Sie haben vorher 30 Wochenstunden gearbeitet und machen das in dem Jahr auch. Das EG fällt gleich aus bzw. bis zum 3. Geburtstag des 1. Kindes bekommen sie noch 10 % vom EG als Geschwisterbonus.
Sie arbeiten 40 Wochenstunden. Aufgrund mehr Stunden wie vor der Geburt des 1. Kindes hätten sie nach 9 Monaten arbeiten schon das gleiche EG wie jetzt.
Tipp:
Da sie 2 Jahre EZ gemeldet haben können sie die EZ nur mit Zustimmung des AG beenden. In der Zeit können sie bis zu 32 Wochenstunden TZ in EZ arbeiten. Sie können ohne Zustimmung des AG um das 3. Jahr EZ verlängern und mit Zustimmung weiter TZ in EZ arbeiten. (Wenn der AG jetzt zustimmt wird ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass er es auch für das 3. Jahr zustimmt.) Sollte während der EZ ein neuer Mutterschutz beginnen beenden Sie die EZ zum Tag vor Beginn des Mutterschutzes. Während des Mutterschutzes bekommen sie das Gehalt wie vor der Geburt des 1. Kindes (oder mehr, falls sie tarifgebunden sind und es da in der Zwischenzeit Erhöhungen gab).
von
Ani123
am 27.03.2023, 18:02
Antwort auf:
Teilzeitarbeit während der Elternzeit und Schwangerschaft
Vielen lieben Dank für eure nette Antworten.
Ich stelle meine Frage anderes.
Ich würde lieber zuerst 24 Std. pro Woche arbeiten. Es gibt ja die Möglichkeit, es während der Elternzeit zu machen.
Nun ist für mich eine Frage, ob ich als Teilzeit während der EZ arbeite oder muss ich EZ beenden, um das EG für 2.Kind (falls erneute Schwangerschaft) erhalten zu können.
von
Mon P
am 28.03.2023, 22:24
Antwort auf:
Teilzeitarbeit während der Elternzeit und Schwangerschaft
Nein du musst die Elternzeit nicht beenden. Arbeite einfach Teilzeit in Elternzeit.
Für das neue Elterngeld ist dann dieser verdienst relevant
von
MamaausM2
am 29.03.2023, 12:56