Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bekomme ich Elterngeld bei erneuter Schwangerschaft während der Elternzeit?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Bekomme ich Elterngeld bei erneuter Schwangerschaft während der Elternzeit?

claramarie2013

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Hallo Frau Bader, Die im Netz zu findenden Antworten scheinen auf meinen Fall nicht so recht zu passen. Meine Tochter ist am 27.06.2013 geboren, ich beziehe bis zu 26.05.2014 Elterngeld und habe bis Ende August 2014 Elternzeit (das genaue Datum meines ersten Arbeitstages muss ich nochmal raussuchen, um den 20. herum). Nun bin ich erneut schwanger, der berechnete ET ist der 27.10.2014. Berücksichtigt man die Mutterschutzfrist ab dem 15.09.2014 würde ich rein theoretisch 3 Wochen arbeiten gehen. Nun habe ich folgende Fragen: - wie verhalte ich mich meinem Arbeitgeber gegenüber, wann informiere ich ihn? Um fair zu sein, aber auch nicht in eine Fälle zu geraten? - besteht Anspruch auf Mutterschaftsgeld? - besteht Anspruch auf Elterngeld? Wenn ja, in welcher Höhe? Wie ist der Berechnungszeitraum? Vielen herzlichen Dank! Nadine


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Sie müssen ihn möglichst bald informieren, er muss ja planen. 2. MG: Klar, voll 3. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

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Dein ET passt nicht mit dem von Dir angegebenen Mutterschutz zusammen. Welches Datum ist falsch ? Insgesamt gehst Du entweder arbeiten oder fragst ob Du Deine Elternzeit bis vorm Tag vor neuen Mutterschutz verlängern kannst. Bekommst dann volles Mutterschutzgehalt, alles wie beim ersten Kind. Jedoch : Alles vor Mutterschutz und dem ersten Geburtstag des Kindes wird so in die Berechnung genommen fürs neue Elterngeld wie es ist. Ohne Arbeit mit 0€, mit Arbeit mit dem Lohn.


Sternenschnuppe

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Wenn Du es realisieren kannst und ihr finanziell gutes Elterngeld braucht würde ich versuchen schon eher ( ab Ende Elterngeld ) Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten, den Rest bis zum Mutterschutz dann voll. Das ist eine überschaubare Zeit und verhindert Nullrunden ab dem ersten Geburtstag.


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