Limagi
Sehr geehrte Frau Bader, wir haben im Juli 2014 unser erstes Kind bekommen und ich habe bei meinem Arbeitgeber 3 Jahre Elternzeit beantragt. Ich habe einen Antrag auf Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit ab Juli 2015 gestellt, da ich Ende Juni 2015 zum letzten Mal Elterngeld bekomme. Nun habe ich allerdings die Vermutung erneut schwanger zu sein. Zwischen dem erneuten Mutterschutz und der letzten Elterngeldzahlung würden jedoch ca vier Monate liegen, in denen mein "Einkommen" fehlt. Mit dem Geld meines Lebensgefährten allein, können wir die Zeit nicht überbrücken. Gibt es eine andere Möglichkeit, diese Zeit finanziell unterstützt zu werden ohne dass dies negative Auswirkungen auf das erneute Elterngeld hat? Vorab vielen Dank für Ihre Bemühungen
Hallo, Sie können doch wie geplant arbeiten. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Du kannst doch wie geplant arbeiten. Optimal wäre Vollzeit wenn möglich, um das gleiche Elterngeld zu erhalten. Plus mit Resturlaub und neuem Urlaub dann verkürzen.
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