Serana2015
Hallo. Ich befinde mich im 2. Jahr (von 3 Jahren) der Elternzeit! Ich würde gerne jetzt mit dem 2. Kind schwanger werden. Jetzt stellt sich mir aber die Frage, wie das mit dem Elterngeld dann ist... wie viel würde mir denn zustehen? Und zwar hatte ich ursprünglich 1 Jahr Elternzeit beantragt, habe also 1 Jahr volles Elterngeld bezogen. Dann habe ich aber die Elternzeit nochmal um 2 Jahre verlängert. Bekomme jetzt natürlich gar kein Elterngeld mehr. Ich habe seit dem 01.09.2016 einen 450 € basis Job! Deshalb finde ich es sehr kompliziert da durch zu blicken, was und wie viel mir denn dann zustehen würde, wenn ich noch innerhalb der Elternzeit schwanger werden würde. LG Jacqueline
Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor 2015 geboren ist. Wenn das Kind 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB
Mitglied inaktiv
Das ist recht simpel, ca 67% von Deinem 450 € Job, also minimum 300 € Mindestsatz. mehr ist nicht, weil Du ja in den 12 Monaten vor dem erneuten Bezug nicht gearbeitet hast. Solltest Du erst knapp vor Ende der EZ schwanger werden, dann entsprechend mehr. Es gilt grundsätzlich, das die 12 Monate Einkommen VOR dem Bezug maßgeblich sind, lediglich Elterngeldmonate im ersten Jahr und Mutterschutzzeiten werden ausgeklammert und durch Zeiten von davor ersetzt. Da Kind1 bei dir zu alt ist, Du jetzt nicht wirklich viel verdienst, bleibt da eben nicht viel. Im schlechtesten Fall eben 300 € Mindestsatz. Langt das nicht, bzw willst Du das gleiche Elterngeld wie beim letzten Kind, musst Du erst weider 12 Monate voll gearbeitet haben bevor das nächste Kind geboren wird.
Ähnliche Fragen
Hallo, ich bin aktuell im 3. Jahr meiner Elternzeit, die Geburt meines Sohnes war im Januar 2013 und ich bezog ein Jahr lang Elterngeld, bekomme aktuell noch Betreuungsgeld. Zuvor war ich in Vollzeit berufstätig und das Arbeitsverhältnis besteht fort. Jetzt bin ich wieder schwanger und ich dachte, dass ich keine finanziellen Leistungen erhalten we ...
Liebe Frau Bader, ich befinde mich noch bis zum 26.8.2017 in Elternzeit meines ersten Sohnes, am 27.8.2017 wird er drei Jahre alt. Seit er etwa eineinhalb Jahren arbeite ich wieder in Teilzeit während der Elternzeit. Nun bekommen wir unser zweites Kind (ET 16.8.2017). Meinen Arbeitgeber habe ich natürlich schon längst informiert und eine Schwa ...
Hallo Frau Bader, Ich bin derzeit in der 38. SSW mit meinem 2. Kind. Regulär arbeite ich 60% als Assistenzärztin im Krankenhaus. Mein Plan ist 2 Jahre EZ anzumelden, jedoch möchte ich nicht die gesamte Zeit zu Hause bleiben, sondern vom 9. bis einschließlich 14. Lebensmonat 75% arbeiten und schließlich nach Kita Eingewöhnung ab dem 19. Leben ...
Hallo, meine Tochter ( 18 Jahre ) ist gerade frisch Mutter geworden. Sie besucht aktuell die 10. Klasse, lebt bei mir und möchte ab August eine Ausbildung beginnen. Nun meine Frage: Muss mein Ex Mann ( der Vater meiner Tochter ) ab jetzt kein Unterhalt mehr zahlen obwohl sie noch nicht ihre Berufsausbildung beendet hat? Und warum ...
Hallo zusammen, Wir haben folgendes Problem: Ich bin freiwillig gesetzlich versichert. Mein Mann erreicht dieses Jahr such die Grenze und muss sich freiwillig gesetzlich versichern lassen. Nun die Frage: Ist es möglich, dass ich während meinen 12 Monaten Elternzeit keine Beiträge für die KV zahlen muss? Kann ich mich beim Mann Familienversic ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell in der zweite Elternzeit Jahr (2 in Anspruch genommen) jedoch Elterngeld nur für ein Jahr beantragt. Der Plan war dass wenn der kleine in der Krippe sich eingewöhnt hat die Elternzeit zu beenden und wieder Teilzei zurück zu gehen. Zurzeit geht leider nicht die gewünschte Arbeitzeiten nämlich die die mein So ...
Liebe Frau Bader, mein Mann und ich sind beide berufstätig und haben kürzlich ein Haus gekauft. Vor zwei Monaten kam unser zweites Kind zur Welt, und ich befinde mich aktuell in Elternzeit. Wir zahlen den Höchstsatz für die Kita unserer Tochter, doch inzwischen wird das gesamte Gehalt meines Mannes für den Kredit, Strom, Heizung, Versicherun ...
Hallo, meine 3 jährige Elternzeit endet am 12.05.25. Nun besprechen wir gerade mit meiner Chefin wie ich mein Kind in dem Zeitraum bis August, ( denn da fängt er im Kindergarten an ) unterbringen kann bzgl seiner Betreuung. Sie wollte mit der Steuerberaterin klären ob man den Resturlaub vor meiner Elternzeit noch nutzen kann, damit ich wenigste ...
Sehr geehrte Frau Bader, anbei schreibe ich Ihnen, da ich einige Fragen hätte. Derzeit befinde ich mich in Elternzeit bis zum 26.02.2026. Mein Mann und ich planen dieses Jahr ein zweites Kind. Beim ersten Kind habe ich ein sofortiges Beschäftigungsverbot erhalten, da ich beim Hals-Nasen-Ohren Arzt arbeite. Meine Fragen ...
Hallo Frau Bader, ich versuche mein Glück bei Ihnen:) 2023 kam mein erster Sohn zur Welt. Zu Beginn meiner Schwangerschaft wurde ich aufgrund meiner Tätigkeit als Dentalhygienikerin direkt ins BV geschickt. Im November 2024 entschied ich mich als Minijoberin bei meiner Arbeitgeberin freitags für 4h zu arbeiten. Nun bin ich erneut schwan ...
Die letzten 10 Beiträge
- Mindestunterhalt
- Minijob, Arbeitgeber will Urlaub kürzen
- Umzug nach Österreich
- Umzug nach Österreich
- Schwanger während EZ & zeitgleicher geringfügiger Beschäftigung bei einem anderen AG
- AG weigert sich, Arbeitgeberzuschuss zu zahlen
- Frage zum Erhalt des Gehaltes
- Elternzeit anmelden
- Elternzeit anmelden
- Beaufsichtigung/Kind von Oma mit Pflegegrad