Sehr geehrte Frau Bader, zur Zeit der Geburt meines Sohnes am 18.10.2002 war die Kindesmutter noch verheiratet im Rahmen einer über 4 Jahre laufenden Scheidung, deshalb erhielt der Sohn auch den Nachnamen des damaligen noch-Ehemannes, als mein Sohn 3 Jahre alt war, erfolgte die Trennung von Mutter und Vater, seither lebt er im Haushalt der Mutter, inzwischen heiratete die Kindesmutter vor 3 Jahren erneut, mein Sohn heißt also nicht wie die Mutter, nicht wie der Vater. Die jetzt direkt in Vorbereitung befindliche Verlegung des Lebensmittelpunktes meines Sohnes zu mir (Kindesvater) erwog mich, eine Namensänderung zu beantragen, der Junge soll, so möchte er es auch, wie der Papa heißen, benötige ich für diesen Vorgang die Zustimmung der Mutter oder muss ich im Falle der Ablehnung den Rechtsweg gehen?
Gruß Shanna
von
Shanna
am 29.05.2015, 22:45
Antwort auf:
ist eine Namensänderung ohne die Einwilligung der Mutter möglich ?
Hallo,
Das NamensänderungsG hat viele Neuheiten gebracht, trotzdem ist ganz klar in § 1616 BGB geregelt, dass ein Kind den Ehenamen erhält und als ehelich gilt, wenn es vor der Scheidung geboren wird.
Es ist nach § 1617b BGB möglich, den Namen durch Antrag zu ändern, wenn rechtskräftig festgestellt ist, dass der Ehemann nicht der Vater ist, dies ist aber vor der Geburt nicht möglich.
Lesen Sie die Voraussetzungen im Gesetzestext! Da muss die Frau zustimmen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.06.2015
Antwort auf:
ist eine Namensänderung ohne die Einwilligung der Mutter möglich ?
Ja brauchst Du, denn sie hieß so und der Name kommt von ihr.
Auch wenn sie ihn durch Heirat erworben hatte und nun wieder abgelegt hat.
Sie wird wohl auch noch das Sorgerecht haben, dann so oder so.
Wechselt das Kind zu Dir dauerhaft, sind die Chancen aber gut, dass ein Richter ihre Zustimmung ersetzt, da es das Kindeswohl deutlich fördern würde, wenn er hieße wie ein Elternteil.
von
Sternenschnuppe
am 29.05.2015, 22:53