Romy_Sp
Sehr geehrte Frau Bader, die Probleme mit dem Vater meiner jüngsten Tochter werden nicht weniger. Ich hatte der Taufe zugestimmt. Zu dieser wurde ich nicht mal eingeladen. Aber ich hätte auf seine Familie eh keine Lust gehabt. Die Taufe fand in Österreich statt, wo er lebt. Die Kleine ist hier bei mir in Deutschland gemeldet. Ich muss den Taufschein ja hier beim Standesamt vorlegen, damit eingetragen wird, dass sie jetzt römisch-katholisch ist. Die werden da ja sicher auch den Zweitnamen, der ohne mein Einverständnis gegeben wurde, mit eintragen. Nicht nur, dass ich nicht mal gefragt wurde. Nein, er hat auch noch die weibliche Form seines Namens genommen, nur um mich zu ärgern. Für eine Namensänderung bedarf es doch der Zustimmung beider Elternteile. Das muss doch auch bei der Erteilung eines Zweitnamens gelten, oder? Welche Möglichkeiten habe ich dagegen vorzugehen? LG Romy
Hallo, der Taufname ist bedeutungslos. Ob die Konfession beim Standesamt eingetragen wird, weiß ich nicht - wir haben es nicht getan. Liebe Grüße NB
misses-cat
Bist du sicher das dass ein zweitname ist ? Hört sich für mich eher wie ein taufname an, hat man hier früher auch gemacht und wurde immer vergeben hat aber sonst keine Bedeutung ausser in der kirche
KielSprotte
Ich denke auch, dass es der Taufname ist. Rechtlich bindend ist nur der Name in der Geburtsurkunde.
Feuerschweifin
Der Name, auf den jemand kirchlich getauft wird, hat keine Relevanz für die weltlich-rechtlichen Belange.
Fru
Ich habe auch einen Zweitnamen, dieser taucht nur in der Taufurkunde auf, sonst nirgends!
Bone
Muss nan die Taufe wirklich mitteilen? Gibt es da eine Pflicht zu? Würde mich überraschen wenn das Pflicht ist.
Pamo
Der KV darf in jeder Zeremonie das Kind komplett neu benennen. Auch du darfst eine Zeremonie abhalten, in der du die Vaterschaft bis zur Zeugung rückgängig machst und das Kind offiziell zum Kind der Göttin Hera erklärst und zu Pippi-Pumuckel umbenennst. Dazu kannst du eine wertig aussehende Urkunde ausstellen und mit einem Siegel vervollständigen. Auch ich darf jetzt von meinem Homeoffice aus dein Kind zu meinem neuen Pflegekind erklären. Das ist halt alles rechtlich unbedeutend.
WonderWoman
seit 1.11. wird die konfession im standesamt nicht mehr beurkundet. und auch vorher war die beurkundung nicht verpflichtend, teilweise sogar kostenpflichtig. sh. 3. PStRÄandG
drosera
Sie sollten das Kind vor allem in ein paar Jahren darüber aufklären, dass es kirchensteuerpflichtig ist. Wenn die Konfession nicht eingetragen ist, wird die Kirchebsteuer nicht automatisch abgeführt. Das betrifft sowohl Erwerbsarbeit als auch bereits Kapitalerträge bevor das Kind arbeiten geht. Da können sich Steuerschulden anhäufen, wenn Sie und Ihr Ex als Erziehungsberechtigte nicht aufpassen.
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