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Mein Mann (mittlerweile deutscher Staatsbürger) und ich haben eine 1,5jährige Tochter. Er liebt sie so sehr, dass er im Falle einer Scheidung alles versuchen würde, um sie zu sich zu holen. Das alleine macht mir schon riesige Angst. Meine größte Sorge jedoch ist, dass er sie in seine Heimat (Türkei) bringen könnte. Nun möchte ich wissen, wie groß seine Chancen sind, die kleine bei einer Scheidung zugesprochen zu bekommen. Kann ich schon im Vorfeld irgendetwas tun, um zu verhindern, dass er sie ohne meine Einwilligung ins Ausland bringt?
Hallo, Sie müssen doch unterscheiden. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommt der, bei dem das Kind den Lebensmittelpunkt hat Aber auch im Rahmen des Umgangsrechtes kann er das Kind ins Ausland brngen. Lesen Sie dazu vom Generalbundesanwalt hier: http://www.kinder-nach-hause.de/deutsch/infos/kindesentfuehrung.pdf Liebe Grüsse, NB
P.S. Der Hinweis von Generalbundesanwalt ist schon etwas älter. Aber dort bekommen Sie auch aktuelle Informationen Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Brauerstraße 30 76135 Karlsruhe Telefon: (0721) 81 91 0 Telefax: (0721) 81 91 59 0 eMail: poststelle@generalbundesanwalt.de www.generalbundesanwalt.de
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