Hallo! Ich bin alleinerziehende Mutter von einem 4jährigen Kind und derzeit in einer Ausbildung, die dual strukturiert ist: Ich bin immer ein paar Monate im Ausbildungsbetrieb in Heidelberg und dann ein paar Monate an der Hochschule in Stuttgart. Glücklicherweise konnte ich in beiden Städten Ganztagskindergartenplätze organisieren. Das Problem, das sich daraus nur ergibt, ist, dass ich dadurch 2 Kindergartenplätze gleichzeitig bezahlen muss, denn natürlich kann ich nicht, wenn ich für 3 oder 4 Monate in Heidelberg bin, den Platz in Stuttgart kündigen, weil der danach ja weg wäre, wenn ich ihn wieder brauche. Das Jugendamt steht nun leider auf dem Standpunkt, dass es nur für einen Platz die Kosten übernehmen müsse. Da ich, wenn diese Auffassung zutreffen würde, die Ausbildung abbrechen müsste, da ich finanziell nicht in der Lage wäre, einen der Plätze selbst zu bezahlen, und das ja nicht im Sinne des Normzwecks sein kann, gehe ich davon aus, dass der Standpunkt des Jugendamts falsch ist. Auf welche Rechtsgrundlage/Urteil o.ä. kann ich mich jetzt berufen?? Vielen Dank!
von sabine.hd am 02.11.2013, 17:09