Guten Tag Frau Bader,
ich bin schwanger und im Januar kommt der kleine Zwerg. Ich bin gerade im Trennungsjahr und die Scheidung wir dann noch lange nicht durch sein. Mein noch Ehemann ist nicht der Kindsvater. Allerdings waren wir bereits beim Jugendamt und die Vaterschaft wurde aberkannt und mein neuer Partner hat sie anerkannt und wir haben die gemeinsame Sorge erklärt. Das Standesamt hat uns die Auskunft gegeben, dass trotz der Vaterschaftsanerkennung nicht in der Geburtsurkunde stehen wird. Jetzt möchte mein neuer Partner 2 Monate Elternzeit nehmen. Um Elterngeld zu bekommen muss allerdings die Geburtsurkunde eingereicht werden. Jetzt die Frage: Kann er Elterngeld beziehen?
Vielen Dank schon mal
von
Bauchzwerg17
am 19.12.2016, 14:46
Antwort auf:
Hat der Vater Elterngeldnspruch, obwohl nicht in Geburtsurkunde eingetragen?
Halo,
wenn er nicht in der Geburtsurkunde steht, ist er rechtlich nicht der Vater u kann auch kein EG und auch keine EZ bekommen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.12.2016
Antwort auf:
Hat der Vater Elterngeldnspruch, obwohl nicht in Geburtsurkunde eingetragen?
Elterngeld hänt daran, wo Kind und Vater wohnen, nicht ob er in der Geburtsurkunde steht. Wenn er mit dem Kind in einem Haushalt lebt, kann er auch EG bekommen. Sonst nicht. Egal was in der Geburtsurkunde steht.
LG Lilly
Mitglied inaktiv - 20.12.2016, 07:52
Antwort auf:
Hat der Vater Elterngeldnspruch, obwohl nicht in Geburtsurkunde eingetragen?
In Par. 1 Abs 3 Punkt 3 steht doch
"mit einem Kind in einem Haushalt lebt und die von ihm erklärte Anerkennung der Vaterschaft nach § 1594 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs noch nicht wirksam oder über die von ihm beantragte Vaterschaftsfeststellung nach § 1600d des Bürgerlichen Gesetzbuchs noch nicht entschieden ist."
Wäre das hier nicht der Fall?
LG Lilly
Mitglied inaktiv - 20.12.2016, 20:58