Habe ich trotz befristetem Teilzeitvertrag das Recht die Elterzeit zu verlängen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Habe ich trotz befristetem Teilzeitvertrag das Recht die Elterzeit zu verlängen?

Sehr geehrte Frau Bader, zur Geburt meines Sohnes am 23. September 2012 habe ich bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre Elternzeit eingereicht. Dabei bat mich mein AG diese bis Ende September 2014 einzureichen, da so die Abrechnung besser wäre wenn ich ab 01.10. wieder käme. Nun möchte ich in der Elternzeit 20 Stunden Teilzeit bei meinem AG arbeiten, mir aber weiterhin die Option der Elternzeitverlängerung offen halten. In meinem Teilzeitvertragsentwurf wird unter Sonstiges nun explizit geschrieben, dass der TZ-Vertrag bis 30.09.14 gilt und mit Ende der Elternzeit zum 01.10.14 der alte Vertrag wieder in Kraft tritt. Bedeutet dies, dass ich mit Unterschrift des Vertrages auch bestätige, dass die Elternzeit zum 30.09. endet und ich somit auf eine Verlängerung verzichte? Und kann ich überhaupt die Elternzeit verlängern, wenn meine erste Beantragung über 2 Jahre und eine Woche ging? Mit freundlichen Grüßen RenchenVK

von RenchenVK am 28.02.2014, 15:57



Antwort auf: Habe ich trotz befristetem Teilzeitvertrag das Recht die Elterzeit zu verlängen?

Hallo, der Ag darf ja der TZ in EZ nur aus wichtigen Gründen widersprechen. Da Sie ja schon gearbeitet haben, wird das schwierig. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.03.2014



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