Sehr geehrte Frau Bader, laut Vertragsergänzung haben sich mein Chef und ich für meine Vollzeitstelle auf eine gestaffelte Gehaltserhöhung geeinigt: die erste Staffelung beziehe ich bereits seit Januar, die zweite folgt ab April 2018. Nun bin ich schwanger und werde im April 2018 noch in Elternzeit sein. Bekomme ich trotzdem bei Wiedereintritt in den Job die vereinbarte Gehaltserhöhung? Ich habe nach der Elternzeit vor, max. 20 std. zu arbeiten. Wie errechnet sich dann mein Gehalt und zählt die Gehaltserhöhung mit rein? Danke! Viele Grüße Mara-Klara
von Mara-Klara am 22.02.2017, 21:35