Hallo, ich habe im Dezember 15 eine Tochter bekommen und für zwei Jahre Elternzeit beantragt. Als Elterngeldbezug habe ich mich für die 'Elterngeld plus'-Variante mit einer Aufteilung von 2 Jahren entschieden. Seit Juli 2016 habe ich in meinem alten Betrieb begonnen, auf Minijobbasis zu arbeiten. Seit September 2016 bin ich wegen dem krankheitsbedingten Ausfall einer Kollegin auf Teilzeit mit 16 Wochenstunden aufgestockt worden. Heute habe ich allerdings erfahren, dass ich erneut schwanger bin (Entbindungstermin Mai 2017). Wie wirkt sich das nun auf mein Elterngeld aus? Wird, da ich mich ja noch in Elternzeit befinde, als Berechnungsgrundlage die Zeit vor der Geburt des ersten Kindes berücksichtigt? Wirkt sich meine Teilzeitbeschäftigung negativ auf den neuen Elterngeldbezug aus? Um eine Antwort wäre ich sehr dankbar. Freundliche Grüße, Steffi
von Steffi-Lia am 22.09.2016, 09:54