Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

In Elternzeit erneut schwanger

Frage: In Elternzeit erneut schwanger

Endlich rund

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Guten Abend Frau Bader, ich befinde mich zur Zeit in EZ meiner Erstgeborenen und bin erneut schwanger. Meine EZ endet am 10.11.2021 und der errechnete Geburtstermin ist der 10.10.2021. Da ich vor der EZ einen befristeten Arbeitsvertrag hatte, ist dieser letzten Jahres während der EZ abgelaufen. Meine Frage wäre nun, wie ich mit der Überschneidung dieser beiden EZ umgehen soll. Vorzeitig beenden, allerdings bin ich ja dann arbeitslos?! Genau auf den Tag, an dem der Mutterschutz anfängt? Bekomme ich dann allerdings nur den Betrag der Krankenkasse ausbezahlt? Bekomme ich überhaupt etwas? Welche wäre hier die beste Lösung? Ich danke Ihnen für Ihre Hilfe. Viele Grüße.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Mit Beendigung des Vertrages endet auch die Elternzeit. Ohne Arbeitgeber sind Sie schlichtweg nicht in Elternzeit und müssen dies auch nirgends berücksichtigen oder beachten. Liebe Grüße NB


Himbeere2008

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Ohne Arbeitgeber hast du keine Elternzeit. Du bist Hausfrau mit Elterngeldbezug. Arbeitssuchend kannst du dich nur melden wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst und eine Kinderbetreuung nachweisen kannst.


Felica

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Wann ist Kind 1 geboren und hast du eine Kinderbetreuung? Elternzeit hast du keine, weil keinen AG. Wie du selbst sagst, wo solltest du diese vorzeitig beenden? Gibt ja niemanden bei dem das möglich wäre. Das spielt also gar keine Rolle. Aber für das Mutterschaftsgeld wäre es wichtig das du Anspruch auf ALG1 hast, was eine Kinderbetreuung voraussetzt und das du dich entsprechend arbeitssuchend meldest. Elterngeld wird nach dem berechnet was du in den 12 Monaten vor Geburt verdient hast. Wobei die Monate in denen Du Mutterschutz hattest und längstens 14 Monate EG ausgeklammert werden und durch frühere ersetzt werden. Wenn Kind 1 und Kind 2 sehr weit auseinander sind, wird das also Mindestsatz. Wenn nahe zusammen, könnte es auf das gleiche EG hinauslaufen. Solltest du noch EG vom ersten Kind bekommen, weil EG Plus, solltest du das spätestens zur Geburt auszahlen lassen. Sofern du Anspruch auf Mutterschaftsgeld hast, zum neuen Mutterschutz. das kannst du bei der EG-Kasse regeln. Sonst wird es miteinander verrechnet.


MamaausM

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Schreibeal Daten ET Kind 1 Wie lange Elterngeld


Felica

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Wenn Anspruch auf ALG1 bekämst du Mutterschaftsgeld in Höhe Krankengeld von der KK.


Endlich rund

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Hallo zusammen, vielen Dank für die vielen Nachrichten. Ja, ich habe mich somit falsch ausgedrückt. Ich bin nicht in Elternzeit, sondern beziehe Elterngeld plus. Mein erstes Kind ist am 11.01.2020 zur Welt gekommen. Ich hätte einen Anspruch auf alg, allerdings habe ich keine Kinderbetreuung. Ich hab mich jetzt nur gefragt, was in meiner Situation der beste Weg wäre, um nicht unnötig Geld zu "verlieren". Und was mir überhaupt zusteht, bzw. was möglich ist. Alles einfach laufen lassen? Zum Mutterschutz kündigen? Zur Geburt? Ich danke euch für eure Tipps!


MamaausM

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Dein Elterngeld muss zu Ende sein, wenn der Mutterschutz beginnt. Die beiden Zahlungen werden sonst mit einander verrechnet.


Endlich rund

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Danke dir!


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